
Beim gemeindlichen Ordnungsamt gehen leider immer wieder Beschwerden ein, wonach Hunde ihr „Geschäft“ auf privatem Grundbesitz, insbesondere auf unbebauten Grundstücken, sowie auf öffentlichen Gehwegen, Straßen und Grünanlagen oder gar auf Kinderspielplätzen verrichten. Die jüngsten Beschwerden wurden über Verunreinigungen vorgetragen, welche in der Pfarrstraße, Ortsteil Greffern und an der Brücke am Scheidgraben, Ortsteil Stollhofen vorgefunden wurden.
Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und beeinträchtigen das örtliche Erscheinungsbild. Die Besitzer und Halter der Tiere werden daher aufgefordert, Rücksicht auf die Erfordernisse der Sauberkeit und Hygiene zu nehmen.
Gleichzeitig wird auf die Vorschriften der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Rheinmünster hingewiesen. Danach sind Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute gestört wird. Tiere sind so zu halten, dass niemand gefährdet wird.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hierzu bietet der Fachhandel Hundekottüten an, die zur Aufnahme der Hinterlassenschaften bestens geeignet sind. Die Hundekottüten können in den in der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten oder über die private Restmülltonne entsorgt werden.
Da jeder Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man ihn durchaus an seinen „Platz“ gewöhnen. Es kommt also auf die richtige Erziehung des Tieres an. Hundebesitzer sollten sich auch ausreichend Zeit für ihr Tier nehmen. Wer mit seinem Hund, etwa zwischen zwei Fernsehsendungen, nur mal kurz bis zum nächsten Baum oder zur nächsten Laterne geht, zwingt das Tier dazu, sein Geschäft dort zu verrichten. Er handelt nicht nur verantwortungslos gegenüber seinem Tier, er setzt seinen Hund und sich selbst dem Ärger seiner Mitbürger aus.
Eine wirksame Maßnahme ist, diejenigen Hundehalter direkt anzusprechen, die sich nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmern. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und Mitbürger ohne Hund auf Dauer gut miteinander auskommen.
Eine wirksame Maßnahme ist, diejenigen Hundehalter direkt anzusprechen, die sich nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmern. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und Mitbürger ohne Hund auf Dauer gut miteinander auskommen.