Integration und Migration

Allgemeines zur Integration

Ziel von Integration ist es, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer möglichst schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle. Integration betrifft dabei Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.

Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Dies unterstützt der Staat mit umfassenden Integrationsangeboten.

Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und Grundkenntnisse unserer Geschichte und unserer vielfältigen Demokratie erwerben. Hierbei geht es insbesondere um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung sowie der Toleranz und der Religionsfreiheit. Das Grundgesetz bildet die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.

Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung-node.html

Integration und Migration in Rheinmünster

Seit 2017 kümmert sich Frau Tina Stockmann-Zink in der Gemeinde Rheinmünster um die Integration von Flüchtlingen, ist Ansprechpartner für die Obdachlosen und gibt Hilfestellung für Migranten.

Ihre Aufgaben sind dabei sehr vielfältig und beginnen mit der Bereitstellung von Wohnraum in der kommunalen Anschlussunterbringung, Hilfe beim Anträge stellen, Behördengängen bis hin zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt und der Suche nach eigenem Wohnraum.

Monatlich muss die Gemeinde Rheinmünster 4-6 Geflohene (aktueller Stand seit dem Ausbruch des Ukraine Kriegs) in der Anschlussunterbringung unterbringen. Die Personen werden vom Landratsamt Rastatt zugeordnet. Die Gemeinde bringt diese Personen dann in kommunalen oder auch angemieteten Wohnungen unter. Dabei ist der Gemeinde eine ausgeglichene Verteilung in allen Ortsteilen wichtig. Da bei der Aufnahme Einzelpersonen, genauso wie Paare und Klein.- bzw. Großfamilien zugewiesen werden, ist die Planung der Unterbringung die erste große Aufgabe die monatlich zu bewältigen ist.

Aktuell sind 64 Geflohene (Stand Dezember 2023) in Rheinmünster untergebracht. Davon drei Männer Wohngruppen, eine Mutter-Kind Wohngruppe und eine Familien Wohngruppe.

Sechs Familien und fünf Einzelpersonen haben mittlerweile eigene Wohnungen in Rheinmünster angemietet und freuen sich, dass dieser große Schritt der Integration stattfinden konnte.

Wenn Sie die Gemeinde bei der Integrationsarbeit unterstützen wollen, dürfen Sie sich jederzeit bei Frau Tins Stockmann-Zink melden.