27.09.2023
Hunde auf Spielplätzen nicht erlaubt
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass es nach er Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinmünster in den Grün- und Erholungsanlagen untersagt ist, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen.
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