Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Gemeinde Rheinmünster bietet in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen für die Altersgruppen (Einjährige, Zweijährige, ab 3 Jahren bis Schuleintritt) unterschiedliche Betreuungsformen an. Die Gebühren sind auf Grundlage von 11 Besuchsmonaten (der Monat August ist gebührenfrei) zu entrichten.

Kindergartengebühren

Für Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung gibt es 4 verschiedene Betreuungsangebote. Nachfolgend können Sie die Gebührenstaffelung für die einzelnen Betreuungszeiten einsehen.


Kindergartengebühr (Ü3 Regelbetreuung)

  • Montag – Donnerstag 7.45 – 12.15 Uhr || 13.30 – 16.00 Uhr
  • Freitag 7.45 – 12.15 Uhr

Bringzeit ab 7.45 Uhr, Abholung bis spätestens 12.15 Uhr

Gebührenübersicht

Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 146,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 112,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 74,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 25,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Regelbetreuung-Plus)

  • Montag – Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr || 13.30 – 16.00 Uhr
  • Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

Bringzeit ab 7.30 Uhr, Abholung bis spätestens 12.30 Uhr

Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 151,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 117,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 77,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 26,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Verlängerte Öffnungszeit)

  • Montag – Donnerstag
    Bringzeit ab 7.00 Uhr bis spätestens 9.00 Uhr Ende nach 6,5 Stunden
  • Freitag
    Bringzeit bis 7.30 Uhr Ende 14.00
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 175,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 135,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 89,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 30,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Ganztagesbetreuung)

  • Montag – Freitag 7.00 - 16.00 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 264,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 203,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 134,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 45,00 Euro

Ferienbetreuung: Während den Ferien (außer Weihnachtsferien) bieten die Kinderbetreuungseinrichtungen in Rheinmünster eine Ferienbetreuung an. Dabei werden die Kinder in einer anderen Einrichtung betreut, wenn die „eigene“ Einrichtung geschlossen hat. Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig der wöchentlichen Inanspruchnahme. Bei einer Ferienbetreuung von zwei Wochen sind beispielsweise die Gebühren zu 50 % der Monatsgebühren zu entrichten.

Kinderkrippengebühren

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren gibt es 2 verschiedene Betreuungsangebote. Nachfolgend können Sie die Gebührenstaffelung für die einzelnen Betreuungszeiten einsehen.

Kinderkrippengebühr (U3 Halbtagsbetreuung)

  • Montag – Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 307,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 237,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 157,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 52,00 Euro


Kinderkrippengebühr (U3 Verlängerte Öffnungszeit)

  • Montag – Freitag 7.00 - 13.30 Uhr oder 7.30 - 14.00 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 352,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 271,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 179,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 60,00 Euro