Heiraten in Rheinmünster

Die Gemeinde Rheinmünster bietet neben den standesamtlichen Trauungen im Rathaus, Ortsteil Schwarzach auch Eheschließungen unter freiem Himmel im Klostergarten, Ortsteil Schwarzach an.

Ort der Eheschließung

Kleines Trauzimmer

In unserem kleinen Trauzimmer gibt es Platz für etwa 10-15 Gäste.

Ratssaal

Der große Saal im Rathaus bietet Platz für etwa 50 Gäste. Im angeschlossenen Foyer besteht die Möglichkeit für einen Sektempfang. Für die Nutzung des großen Saales wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro erhoben.

Klostergarten

Im Schatten des ehrwürdigen Münsters befindet sich ein wunderschöner Klostergarten. Gerade in den Sommermonaten entfaltet sich in den Rosenbeeten und an den Rankgerüsten eine üppige Blütenpracht. Die standesamtliche Trauung findet unter einem Schatten spendenden Ahornbaum statt. Im Fall eines plötzlichen Witterungsumschwungs muss man kurzfristig in die Trauräume im Rathaus ausweichen.
Für den Aufwand zur Durchführung einer Trauung im Klostergarten wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 125,00 Euro erhoben.

Eheschließungstermine

Standesamtliche Trauungen sind während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung jederzeit möglich. Darüber hinaus werden Trauungstermine für Bürger der Gemeinde an zwei Samstagen im Monat (bis 12.30 Uhr) angeboten. Die Samstage werden vom Standesamt Rheinmünster entsprechend den Voranmeldungen festgelegt.

Für Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird eine Gebühr in Höhe von 110,00 Euro fällig.

Umtrunk/Sektempfang

Nach einer Trauung kann ein Sektempfang im Foyer oder im Klostergarten stattfinden. Ein Sektempfang ist in Rücksprache mit dem Standesamt selbst zu organisieren. Um Terminüberschneidungen zu verhindern, ist jedoch eine Anmeldung beim Standesamt erforderlich. Der Umtrunk sollte nicht länger als eine halbe Stunde dauern

Parkplätze

Die Hochzeitsgäste können ihre Fahrzeuge entlang der Lindenbrunnenstraße oder auf dem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz in der Münsterstraße abstellen! Das Parken im Klosterhof ist nicht gestattet!

Weitere Hinweise

Das Streuen von Reis, Blumen und dergleichen ist nicht erlaubt! Entsteht ein Reinigungsaufwand, müssen die Kosten dem Brautpaar in Rechnung gestellt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts der Gemeinde Rheinmünster gerne zur Verfügung!