24.04.2024

Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2022

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster in seiner Sitzung am 22.04.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

1. Ergebnisrechnung  
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 18.809.279,90€
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -22.832.147,97 €
1.3 ordentliches Ergebnis von (Saldo aus 1.1 und 1.2) -4.022.868,07 €
1.4 Außerordentliche Erträge
123.008,65 €
1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 123.008,65 €
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

-3.899.859,42 € 

2. Finanzrechnung  
2.1 Summe der Einzahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit

18.329.350,17 €

2.2 Summe der Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit -21.781.239,65 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-3.451.889,48 €
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 668.310,58 €
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.961.851,65 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-3.293.541,07 €
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf von (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-6.745.430,55 € 

2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

177.263,36 €

2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

286.121,36 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-108.858,00 €

2.11   Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-6.854.288,55 €

2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

4.926.439,68 €

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

2.674.717,72 €

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

1.927.848,87 €

2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

746.868,85 €

3. Bilanz  
3.1 Immaterielles Vermögen

0,00 €

3.2 Sachvermögen 43.780.153,20 €

3.3 Finanzvermögen

12.346.860,15 €
3.4 Abgrenzungsposten 183.385,81 €
3.5 Nettoposition

0,00 €

3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

56.310.399,16 €
3.7 Basiskapital

-45.173.813,26 €

 
3.8 Rücklagen

-3.004.230,92 €

3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00 €

3.10 Sonderposten

-7.097.141,74 €

3.11 Rückstellungen

0,00 €

3.12 Verbindlichkeiten

-303.866,50 €

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

-731.346,74 €

3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13))

- 56.310.399,16 €

Soweit noch nicht geschehen, erteilt der Gemeinderat den entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 84 GemO die Zustimmung.

Der für die kostenrechnenden Einrichtungen erforderliche kalkulatorische Zinssatz wird für das Jahr 2022 mit 1,5 % angesetzt.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben.

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß § 95 b Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

Rheinmünster, den 23.04.2024

Thomas Lachnicht,
Bürgermeister


Das Gesamtwerk ist auf der Homepage der Gemeinde Rheinmünster (www.rheinmuenster.de) unter der Rubrik Rathaus/ Verwaltung/Finanzen unter dem Stichwort „Jahresrechnung und Rechenschafts- und Beteiligungsbericht 2022“ veröffentlicht.