Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Gemeinde Rheinmünster bietet in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen für die Altersgruppen (Einjährige, Zweijährige, ab 3 Jahren bis Schuleintritt) unterschiedliche Betreuungsformen an. Die Gebühren sind auf Grundlage von 11 Besuchsmonaten (der Monat August ist gebührenfrei) zu entrichten.

Kindergartengebühren

Für Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung gibt es 4 verschiedene Betreuungsangebote. Nachfolgend können Sie die Gebührenstaffelung für die einzelnen Betreuungszeiten einsehen.


Kindergartengebühr (Ü3 Regelbetreuung)

  • Montag – Donnerstag 7.45 – 12.15 Uhr || 13.30 – 16.00 Uhr
  • Freitag 7.45 – 12.15 Uhr

Bringzeit ab 7.45 Uhr, Abholung bis spätestens 12.15 Uhr

Gebührenübersicht

Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 157,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 121,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 82,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 27,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Regelbetreuung-Plus)

  • Montag – Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr || 13.30 – 16.00 Uhr
  • Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

Bringzeit ab 7.30 Uhr, Abholung bis spätestens 12.30 Uhr

Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 162,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 125,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 84,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 28,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Verlängerte Öffnungszeit)

  • Montag – Donnerstag
    Bringzeit ab 7.00 Uhr bis spätestens 9.00 Uhr Ende nach 6,5 Stunden
  • Freitag
    Bringzeit bis 7.30 Uhr Ende 14.00
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 188,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 145,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 98,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 32,00 Euro


Kindergartengebühr (Ü3 Ganztagesbetreuung)

  • Montag – Freitag 7.00 - 16.00 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 284,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 219,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 148,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 48,00 Euro

Ferienbetreuung: Während den Ferien (außer Weihnachtsferien) bieten die Kinderbetreuungseinrichtungen in Rheinmünster eine Ferienbetreuung an. Dabei werden die Kinder in einer anderen Einrichtung betreut, wenn die „eigene“ Einrichtung geschlossen hat. Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig der wöchentlichen Inanspruchnahme. Bei einer Ferienbetreuung von zwei Wochen sind beispielsweise die Gebühren zu 50 % der Monatsgebühren zu entrichten.

Kinderkrippengebühren

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren gibt es 2 verschiedene Betreuungsangebote. Nachfolgend können Sie die Gebührenstaffelung für die einzelnen Betreuungszeiten einsehen.

Kinderkrippengebühr (U3 Halbtagsbetreuung)

  • Montag – Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 330,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 254,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 172,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 56,00 Euro


Kinderkrippengebühr (U3 Verlängerte Öffnungszeit)

  • Montag – Freitag 7.00 - 13.30 Uhr oder 7.30 - 14.00 Uhr
Gebührengegenstand Rahmensatz
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 378,00 Euro
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 291,00 Euro
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 197,00 Euro
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 64,00 Euro