20.09.2023

Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2023

Gemeindewald Rheinmünster; Festsetzung der Brennholzpreise

Entsprechend der Marktentwicklung waren die Brennholzpreise anzupassen. Die Preissteigerung ergibt sich zudem aus den steigenden Material- und Personalkosten sowie den gestiegenen Aufarbeitungskosten gegenüber den Vorjahren.

Für den lokalen Markt werden folgende Endverbraucherpreise inklusive Mehrwertsteuer empfohlen:

Holzsorte Holzart Preis Vorjahr
2022
Preis
2023
Brennholz lang Hartholz: Buche gemischt mit sonstigem Hartholz (Eiche, Esche, Ahorn, Hainbuche) 70,00 €/fm 75,00 €/fm
Brennholz lang Weichholz
(Roterle)
55,00 €/fm 60,00 €/fm
Brennholz lang Nadelholz 50,00 €/fm 55,00 €/fm
Brennholz lang Weichlaubholz
(Pappel, Weide)
40,00 €/fm 40,00 €/fm

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Auflistung hinsichtlich der Preisgestaltung und der Verpflichtung zum Nachweis eines Motorsägelehrgangs für Selbstwerber einstimmig zu.

Sterholz kann nicht mehr angeboten werden, da die Unternehmen nicht mehr die Kapazitäten haben, um dieses aufzuarbeiten. In diesem Jahr wird der Bestellprozess erstmalig online erfolgen.

Die Aufarbeitung von Flächenlosen mit der Motorsäge stellt eine gefahrengeneigte Tätigkeit dar. Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist Waldarbeiter-Schutzkleidung einschließlich Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz zu tragen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes dürfen auch nur schadstoffreduzierte Sonderkraftstoffe und biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden. Selbstwerber dürfen nur zugelassen werden, sofern diese einen Motorsägenkurs besucht haben.

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist auch für den Käufer von Brennholz lang von Bedeutung. Bei Aufarbeitung des Holzes am Waldweg gelten die gleichen Sicherheitsstandards.


Realschule Rheinmünster; Neumöblierung BK-Saal mit dazugehörigem Vorbereitungsraum; Auftragserteilung 

Einvernehmlich stimmte der Gemeinderat der Auftragserteilung für die Neumöblierung des BK-Saals mit dazugehörigem Vorbereitungsraum an die Firma VS GmbH & Co. KG, Tauberbischofsheim, zum Angebotspreis von 44.395,50 Euro brutto zu.


Waldkindergarten; Auftragserteilung und Bestellung der Unterkunft 

Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt im kommenden Jahr einen Waldkindergarten einzurichten. Als Standort wurde der Bereich neben dem Sportplatz im Ortsteil Stollhofen festgelegt. Der Waldkindergartenwagen wird mit Frisch- und Abwasser, Strom und einer Toilette sowie einer Überdachung ausgestattet.

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der Auftragserteilung für einen Waldkindergartenwagen mit großem Vordach an Firma Nawalo zum Angebotspreis von 137.088 Euro brutto zu.


Parkplatzumgestaltung Münsterstraße Ortsteil Schwarzach; Arbeitsvergabe 

Im Sommer 2022 mussten die Bäume auf dem Parkplatz Münsterstraße gefällt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Es ist eine Neuaufteilung der Stellplätze vorgesehen, da diese sehr eng bemessen sind. Die Stellplätze werden zurückgebaut und mit einem Pflasterbelag neugestaltet. Eine Bepflanzung ist zur Hurststraße hin vorgesehen.

Der Zuschlag für das Gewerk Außenanlagen wurde einstimmig bei einer Enthaltung an die Firma Kurt Lorenz GmbH, Iffezheim zum Angebotspreis von 52.946,57 Euro brutto erteilt.


Modernisierung Mehrfamilienwohnhaus (9WE) Poststraße 21, Ortsteil Söllingen; Außenanlage, Arbeitsvergabe

Die Baumaßnahme beinhaltet Änderungen und Anpassarbeiten im Bereich des Hauptgebäudes, sowie Pflasterarbeiten zwischen Hauptgebäude/Feuerwehrgarage und Vorplatz. Das Wohnhaus erhält straßenseitig sowie zur Garage hin einen neuen Kiesrandstreifen. Auf der Straßenseite des Wohngebäudes sowie der Rückseite der Feuerwehrgarage wird ein neuer Gehstreifen mit Plattenbelag angelegt. Bedingt durch den Einbau von Verbindungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser ist ein Bepflastern nicht möglich.

Der Gemeinderat erteilte den Zuschlag für das Gewerk Außenanlage einstimmig an die Firma König Gartengestaltung, Lichtenau zum Angebotspreis von 30.295,26 Euro brutto.


Vereinsförderung, Musikverein Stollhofen e.V.; Beschaffung eines Tenorhorns

Aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Tenorhorn wird der Musikverein Stollhofen e. V. ein neues Instrument beschaffen. Nach den Vereinsförderrichtlinien für Musikvereine kann eine Investitionsmaßnahme ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro mit einem Anteil von höchstens dreißig Prozent der nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckter Kosten gefördert werden. Die Zuwendung der Gemeinde würde somit höchstens 1.514,70 Euro betragen. Im Haushaltsjahr 2023 sind hierfür keine Fördermittel vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmte der vorzeitigen Beschaffung eines Ersatzinstrumentes zu und fördert die Investition im Jahr 2024 unter der Maßgabe, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.