22.03.2024

Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024

Themen Gemeindewald Rheinmünster; Forsteinrichtungserneuerung 2024 / Regionalplan Mittlerer Oberrhein

Gemeindewald Rheinmünster; Forsteinrichtungserneuerung 2024

Die Gemeinde als Waldeigentümerin bestimmt im Rahmen des Landeswaldgesetzes die Ziele der Waldbewirtschaftung. Die Forsteinrichtung setzt im Rahmen der periodischen Betriebsplanung die Zielvorgaben der Kommune um und wird auf neun Jahre festgelegt.

Forstdirektor Clemens Erbacher stellte die Forsteinrichtungserneuerung 2024 vor.

Grundlage moderner nachhaltiger Waldwirtschaft sind 6 Kriterien (Helsinki-Kriterien). Diese sind: Walderhaltung, Nutzfunktion, Schutzfunktion, Artenvielfalt, gesunde vitale Waldökosysteme und Sozial- und Erholungsfunktion.

Die Zielsetzungen im Gemeindewald Rheinmünster umfassen alle Aufgaben und Leistungen, die der Forstbetrieb gemäß den Vorgaben der Gemeinde und im Interesse der Allgemeinheit erfüllen. Die Gemeinde legt die Zielhierarchie für ihren Forstbetrieb in Abhängigkeit der jeweiligen Gegebenheiten fest. Die Forsteinrichtungsplanung setzt diese Ziele um. Der periodische Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) wird nach Beschluss durch den Waldbesitzer im Rahmen der jährlichen Planung umgesetzt.

Der Gemeinderat stimmte den im Entwurf vorgelegten Eigentümerzielen im Gemeindewald Rheinmünster für die Forsteinrichtungserneuerung einvernehmlich 2024 zu.

 

Regionalplan Mittlerer Oberrhein

a) Fortschreibung des Regionalplankapitels „Vorbehaltsgebiete für regional bedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ 

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 13.12.2023 den Planentwurf sowie die Durchführung des Anhörungsverfahrens u.a. zur Fortschreibung des Regionalplankapitels „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein beschlossen.

Julian Berger vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein stellte die Planungen vor. Der Planentwurf enthält Festsetzungen zu der Entwicklung der Energieversorgung und der Errichtung von Anlagen der Energieversorgung. Zudem enthält er Festlegungen zur Flächenauswahl für den Bau und Betrieb von Freiflächensolaranlagen in Form von Vorranggebieten und zur Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung.

Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz erhält die Gemeinde Rheinmünster Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf der Regionalplanfortschreibung abzugeben bis zum 31. März 2024.

Die vollständigen Planunterlagen finden sich unter https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/solarenergie-rvmo/public/detail.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster sind zwei Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen ausgewiesen. Beide Vorranggebiete befinden sich östlich der Landesstraße L 75 auf den Gemarkungen Stollhofen und Söllingen.

Der Gemeinderat stimmte den ausgewiesenen Vorranggebieten östlich der Landesstraße L 85 einstimmig zu. Zudem wird angeregt, Vorranggebiete auf der Seefläche des inzwischen stillgelegten Kieswerkes Greffern und auf der Seefläche des Kieswerkes Krieger (Gemarkung Stollhofen) auszuweisen. 

b) Aufstellung des Regionalkapitels „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 24.01.2024 den Planentwurf sowie die Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Aufstellung des Regionalplankapitels zur Aufstellung des Regionalplankapitels „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ (Teilregionalplan Windenergie) beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festsetzungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegung zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete.

Gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz erhält die Gemeinde Rheinmünster Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf der Regionalplanfortschreibung abzugeben im Zeitraum vom 12.02.2024 bis zum 22.05.2024.

Die vollständigen Planunterlagen finden sich unter https://rvmo.raumordnung-online.de/verfahren/windenergie/public/detail.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster ist ein Vorranggebiet für Windenenergieanlagen ausgewiesen. Dies befindet östlich der Landesstraße L 75 auf Gemarkung Schwarzach im Bereich des Wasserwerkes „Am alten Brunnen“. Der südliche Teil des Vorranggebietes befindet sich auf der Gemarkung der Stadt Lichtenau.

Der Gemeinderat stimmte dem ausgewiesenen Vorranggebiet östlich der Landesstraße L 75 im Bereich des Wasserwerkes „Am alten Brunnen“ mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen zu.