04.07.2024

Wahlprüfungsbescheid

Wahl des Gemeinderates sowie des Ortschaftsrates der Ortschaften Greffern Söllingen und Stollhofen in Rheinmünster am 09.06.2024:

Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rheinmünster sowie des Ortschaftsrates der Ortschaften Greffern, Söllingen und Stollhofen am 09.06.2024 durch das Landratsamt Rastatt, Stabsstelle für Kommunales, Rechnungsprüfung und Recht ist abgeschlossen.

In den Wahlprüfungsbescheiden vom 26.06.2024 wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgestellt, dass innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einsprüche gegen die jeweilige Wahl eingelegt wurden.

Bei der Wahlprüfung wurden keine das Ergebnis beeinflussende Festlegungen getroffen. Wahlanfechtungsgründe im Sinne von § 32 Kommunalwahlgesetz wurden ebenfalls nicht festgestellt.

Die jeweiligen Wahlen werden daher gemäß § 30 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für unbeanstandet erklärt.