17.10.2023

Verbrennen von Gartenabfällen

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle.

Hinweise zur Kompostierung sowie Sammelplätzen erhalten Sie auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Rastatt unter: https://www.awb-landkreis-rastatt.de/de/Was-wohin/Gartenabfaelle

Zur Anzeige gebrachte oder von der Ortspolizeibehörde festgestellte Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang werden vom Landratsamt Rastatt, Umweltamt, verfolgt.

Das gemeindliche Ordnungsamt bittet um Verständnis und Beachtung.