26.06.2024

Sachstandsbericht Grundsteuerreform

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über den Stand der Umstellung der Grundsteuer zum 01.01.2025 berichtet.

Mittlerweile haben die Finanzämter beim Rechenzentrum der Gemeinde (Komm.ONE) die neuen Grundsteuerdaten aus den Fragebögen der Eigentümer eingespielt. Die Gemeinden müssen diese Daten überprüfen und fehlerhafte Angaben (z.B. falsche Adressen oder Namen) überarbeiten.

Über ein Prognoseprogramm der Komm.ONE kann ermittelt werden, wie sich die Grundsteuer anhand des bisherigen Grundsteuerhebesatzes ändern würde. Es ist jedoch jetzt schon absehbar, dass zum 01.01.2025 neue Hebesätze beschlossen werden müssen, damit die neuen Grundsteuerbeträge nicht zu sehr von den bisherigen Beträgen abweichen.

Eine Prognose wird jedoch erst Mitte der zweiten Jahreshälfte möglich sein, da zunächst die neuen Daten anhand der bisherigen Daten abgeglichen werden müssen. In Rheinmünster müssen über 4.000 Datensätze geprüft werden. Dieses umfangreiche Projekt wird deshalb noch einige Wochen in Anspruch nehmen.