14.11.2023

Leinenpflicht für Hunde im Innerortsbereich

Grundsätzlich gilt, dass alle Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird.

Im Innerortsbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen stets an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Halter oder Führer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hunde sind außerdem so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Gebell mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird.

Hundehalter werden gebeten, diese Vorgaben einzuhalten.  Mitbürgerinnen und Mitbürger werden eine entsprechende Rücksichtnahme der Hundehalter sicherlich dankbar annehmen.