27.09.2023

Hunde auf Spielplätzen nicht erlaubt

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass es nach er Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinmünster in den Grün- und Erholungsanlagen untersagt ist, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen.

Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Der Halter oder Führer eines Hundes hat des Weiteren dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hundekot-Beutel können kostenfrei aus den Mika Ständern entnommen und dort auch wieder kostenfrei entsorgt werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Um entsprechende Beachtung und Kenntnisnahme wird gebeten.