27.09.2023

Hunde auf Spielplätzen nicht erlaubt

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass es nach er Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinmünster in den Grün- und Erholungsanlagen untersagt ist, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen.