13.11.2024

Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Rheinmünster-Lichtenau für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 06.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: