19.06.2024

Fälligkeit Grundsteuer am 01.07.2024

Das Rechnungsamt macht darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2024 zur Zahlung fällig ist.

Sofern Sie der Gemeinde Rheinmünster kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, nutzen Sie für die Überweisung bitte eine der folgenden Bankverbindungen:

Sparkasse Bühl

IBAN: DE15 6625 1434 0014 0121 99
BIC: SOLADES1BHL

 

Volksbank Bühl

IBAN: DE86 6629 1400 0000 1017 02
BIC: GENODE61BHL