19.06.2024
Fälligkeit 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren
Das Rechnungsamt macht darauf aufmerksam, dass der 2. Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühren am 30.06.2024 zur Zahlung fällig ist.
Sofern Sie der Gemeinde Rheinmünster kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, nutzen Sie für die Überweisung des Abschlags bitte eine der folgenden Bankverbindungen:
Sparkasse Bühl
IBAN: DE15 6625 1434 0014 0121 99
BIC: SOLADES1BHL
Volksbank Bühl
IBAN: DE86 6629 1400 0000 1017 02
BIC: GENODE61BHL