25.10.2023

Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark – B-Sektor – Änderung“ tritt in Kraft

Bekanntmachung des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen“ (nachfolgend in Kurzform „Zweckverband“ genannt) hat am 18.07.2023 die Änderung des am 06.08.2004 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbepark Baden-Airpark“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Änderungen beinhalten zeichnerische und textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen innerhalb des mit der Planzeichnung vom 27.01.2023 räumlich abgegrenzten Bereichs. Erfasst wird hiermit den gesamten Sektor B des Gewerbeparks Baden-Airpark. Dieser Sektor erfährt durch die Planänderung eine städtebauliche Neuordnung sowie veränderte Nutzungsmöglichkeiten.

Soweit Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbepark Baden-Airpark“ nicht geändert werden, gelten diese unverändert fort.

Ab sofort kann die Änderung des Bebauungsplans mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Victoria Boulevard, A 106, 77836 Rheinmünster (auf dem Baden-Airpark) während der Bürozeiten (09:00 bis 16:00 Uhr) oder nach vorheriger Vereinbarung gebührenfrei eingesehen werden. Auf Verlangen wird über ihren Inhalt Aus­kunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung, die eine ansonsten für Satzungen vorgeschriebene Ver­öffentlichung ersetzt, tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).