Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2023

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Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark Sektor B-Änderung“; Anhörung Träger öffentlicher Belange 

Ziel der Bebauungsplanänderung im Sektor B ist eine Attraktivierung des Airport Boulevards. Einzelhandel (mit Einschränkung auf nicht-Zentren relevante Sortimente und eine Handwerkerregelung) soll im Bebauungsplan in Teilbereichen zugelassen werden. Die Gemeinde Rheinmünster hat Gelegenheit, zur Änderung des Bebauungsplanes eine Stellungnahme abzugeben.

Der Gemeinderat beschloss einvernehmlich, zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Baden-Airpark – Sektor B – Änderung“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen. 

 

Lärmaktionsplan, aktueller Sachstandsbericht, weiteres Vorgehen 

In der Gemeinderatssitzung am 05.12.2022 wurde das Angebot des Lärmaktionsplanes vorgestellt. Seitens des Gemeinderates wurde beschlossen, in einem ersten Schritt die Verkehrszählungen in Auftrag zu geben. Für weitere Schritte wurden im Haushaltsplan keine Mittel eingestellt.

Die Verkehrszählungen erfolgten bislang an folgenden Knotenpunkten:
Zur Rheinfähre / Industriestraße in Greffern, Rheinstraße / Kirchstraße / Am kleinen Grund in Söllingen und am Kreisverkehr Rastatter Straße / Leiberstunger Straße / Grünfeldstraße in Stollhofen mittels optischem Zählgerät und strombezogener Auswertung. Weiterhin fanden in Schwarzach an der Hauptstraße und der Ulmer Straße Querschnittszählungen mittels Radargeräten statt.

Nach diesen Ergebnissen empfiehlt die Firma Koehler & Leutwein eine Kartierung zu erstellen. Diese würde auch solche Straßen umfassen, für die die Überschreitung der Auslösewerte unwahrscheinlich ist. Der Vorteil einer Gesamtkartierung besteht darin, dass nachgewiesen werden kann, weshalb es an manchen Stellen rechtlich nicht möglich ist, z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.

Einstimmig bei zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat eine Gesamtkartierung zu beauftragen und stimmte einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000 Euro zu.

  

Verabschiedung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Eigenbetrieb Wasserversorgung, Wirtschaftsplan 2023
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Wirtschaftsplan 2023 

Nach eingehenden Vorberatungen in mehreren Sitzungen des Gemeinderates verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023, den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Wasserversorgung“ 2023 und den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“ 2023.

Die entsprechenden Ergebnisse werden im aktuellen Mitteilungsblatt veröffentlicht.
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Spendenannahmen 

Die Gemeinde Rheinmünster erhielt für ihre Einrichtungen für den Zeitraum vom 21.02.2023 bis 23.02.2023 Geldspenden in Höhe von 1.100 Euro. Zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde besteht kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, welches einer Spendenannahme entgegensteht.

Der Gemeinderat nahm die Spenden einvernehmlich an.