Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023

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Klimaschutzkonzept für die klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung im Landkreis Rastatt und seinen angehörigen Kommunen; Vorstellung 

Der Klimawandel stellt sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene eine der zentralen Bedrohungen unserer Zeit dar. Um den menschengemachten Klimawandel noch einzuschränken und langfristig eine klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten, müssen auch die Kommunen des Landkreises eingebunden aber auch unterstützt werden.

Simon Friedmann, Klimaschutzmanager des Landkreises Rastatt, erarbeitete ein Klimaschutzkonzept, das in der Sitzung vorgestellt wurde.  Dies soll die langfristige Entwicklungsperspektive für den Landkreis Rastatt und insbesondere für die elf betrachteten Kommunen im Bereich der klimafreundlichen Wärme- und Kältenutzung aufzeigen. Herr Friedmann erläuterte, welche Erzeugungs- und Einsparpotenziale in den Kommunen verfügbar und welche Entwicklungsszenarien vorstellbar sind sowie die Maßnahmen, die sich zur Erreichung einer Klimaneutralität eignen.

Das finale Klimaschutzkonzept kann über die Homepage der Energieagentur unter https://www.energieagentur-mittelbaden.de/wp-content/uploads/2022/05/Klimaschutzkonzept-fuer-die-klimafreundliche-Waerme-und-Kaeltenutzung-ausgewaehlter-Kommunen-im-Landkreis-Rastatt_FKZ_03K12273.pdf eingesehen werden.

Von der Energieagentur wurden der Verwaltung neben der Erarbeitung eines Quartierskonzepts im Fokusgebiet Schwarzach Ost vier allgemeine Maßnahmenvorschläge aus dem Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes vorgeschlagen, welche kurzfristig umgesetzt werden könnten:

  • Einrichtung einer Klimaschutz-Seite auf der Homepage der Kommune
  • Erarbeitung und regelmäßige Aktualisierung einer Fördermittelübersicht für Bürgerinnen und Bürger im Bereich klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung (durch die Energieagentur)
  • Verknüpfung des CO2-Rechners des Klimafonds Mittelbaden mit der Gemeindehomepage
  • Durchführung eines themenspezifischen Aktionstages.

Der Gemeinderat nahm das vorgestellte Klimaschutzkonzept für die klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung im Landkreis Rastatt und seinen angehörigen Kommunen zur Kenntnis.

 

Integriertes Quartierskonzept zur Wärmeversorgung im Quartier Schwarzach Ost, Auftragsvergabe

Für eine ortsnahe und ökologische Energieversorgung soll über das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der zukünftige Bedarf an Wärme im Quartier „Schwarzach Ost“ untersucht werden. Das Programm fördert Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in einem Quartier erhöht werden soll. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der Beantragung eines Zuschusses im Rahmen des KfW-Programmes „Energetische Stadtsanierung“ sowie der Erarbeitung des Quartierskonzeptes zu. Dem Gemeinderat sind die Ergebnisse zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Tief- und Straßenbauarbeiten, Jahresausschreibung; Arbeitsvergabe

Die Gemeinde Rheinmünster und die Stadt Lichtenau bzw. deren Eigenbetriebe sind Unterhaltungsträger der jeweiligen Wasserversorgungsnetze auf ihren Gemarkungen. Die Unterhaltung erfolgt durch die Stadtwerke Bühl GmbH.

Der Zuschlag für die Arbeiten wurde an die Firma Kimmig Tief- Leitung & Landschaftsbau GmbH, Renchen, zum Angebotspreis von 42.091,41 Euro brutto für das erste Vertragsjahr erteilt. Im zweiten Vertragsjahr erhöht sich der Betrag um 4 Prozent. Der Vertrag wird auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen

 

Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Die Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten im jeweiligen Gemeindegebiet angeordnet werden. Der Gemeinde Rheinmünster entstehen durch einen Beitritt weder Kosten noch Verpflichtungen. Mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat, der Initiative beizutreten.

 

Bildung des Arbeitskreises Feuerwehr, Benennung der Mitglieder

Im Bereich der Feuerwehrhäuser besteht großer Handlungsbedarf. Aus diesem Grund soll im Rahmen eines Arbeitskreises über Lösungen beraten werden.

Einstimmig entsendet der Gemeinderat folgende Mitglieder für den Arbeitskreis Feuerwehr:

CDU: Stephan Braun
BfR: Alexander Kapp
Bündnis 90/Grüne: Thomas Weiß
SPD: Hubertus Stollmaier

Tennisclub Söllingen e.V., Vereinsförderung, vorzeitiger Beginn

Der Tennisclub Söllingen e.V. beabsichtigt, einen seiner Tennisplätze in zwei Beach-Tennisplätze umzubauen. Die Umrüstung kann nach den Richtlinien der Gemeinde Rheinmünster über die Förderung der Vereine in Rheinmünster mit 30 Prozent der nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten gefördert werden. Im vorliegenden Fall würde die gemeindliche Förderung unter Zugrundelegung der angeführten Kostenschätzung somit höchsten 2.203,32 Euro betragen. Der Gemeinderat beschloss, einen vorzeitigen Beginn der Maßnahme zuzulassen. Die Mittel werden für den Haushalt 2024 eingeplant, soweit die Haushaltslage dies zulässt. 

 

Finanzbericht 1. Quartal 2023

Rechnungsamtsleiter Kevin Christen stellte den Finanzbericht für das 1. Quartal 2023 vor. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. 

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung, Wirtschaftsplan 2023 und
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Wirtschaftsplan 2023

Nach Ergänzungen der Wirtschaftspläne verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan „Eigenbetrieb Wasserversorgung“ 2023 und den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“ 2023.

 

Gemeinde Rheinmünster, Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2020

Rechnungsamtsleiter Kevin Christen erläuterte die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2020. Dieser stimmte der Gemeinderat einvernehmlich zu. 

 

Rückführung des Trägerdarlehens vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung an den Kernhaushalt 

Die Gemeinde Rheinmünster gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2003 ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 2.000.000 Euro als Trägerdarlehen ab dem 01.01.2004 mit einer unbestimmten Laufzeit. Dieses Darlehen wird mit 3,5 Prozent verzinst, so dass jährlich vom Eigenbetrieb an den Kernhaushalt Zinsen in Höhe von 70.000 Euro fließen. Das Trägerdarlehen kann in ein Fremddarlehen umgewandelt werden und bei Bedarf an den Haushalt zurückgeführt werden. Aufgrund größerer Baumaßnahmen im Kernhaushalt ist eine Rückführung des Trägerdarlehens zur Finanzierung der Bauprojekte vorgesehen.

Einstimmig wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, Angebote zu den beschriebenen Konditionen bei verschiedenen Kreditinstituten einzuholen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit dem günstigsten Bieter einen Kreditvertrag abzuschließen. Zeitpunkt der Kreditaufnahme wird von der finanziellen Notwendigkeit seitens des Rechnungsamtes festgelegt.