Starkregenrisikomanagement; Vorstellung Handlungskonzept
Der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden waren in den vergangenen Jahren wiederholt von Hochwasserereignissen betroffen, die zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur geführt haben. Bei Starkregen kann sogenanntes wild abfließendes Wasser zu massiven Überflutungen führen. Da Starkregenereignisse eine sehr kurze Vorwarnzeit haben und der Bevölkerung in der Regel sehr wenig Zeit bleibt, sich auf ein solches Ereignis vorzubereiten, ist es wichtig, Vorsorge zu treffen.
Frau Anne Jacobs, Wald + Corbe GmbH stellte ein Konzept für das Starkregenrisikomanagement vor. Erläutert wurde anhand von Starkregen-Gefahrenkarten eine hydraulische Gefährdungsanalyse, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement.
Bis zum Ende des Jahres 2023 sollen die Starkregen-Gefahrenkarten über die Homepage des Landratsamtes Rastatt abgerufen werden können.
Der Gemeinderat nahm das Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Rheinmünster zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen sukzessive umzusetzen.
Einführung eines Kommunales Energiemanagements (KEM)
Herr Kevin Schad, Energieagentur Mittelbaden gGmbH stellte die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements vor.
Die öffentliche Hand nimmt beim Klimaschutz eine Schlüsselposition ein. Kommunen setzen die Rahmenbedingungen für die Gestaltung, haben dabei aber auch große Einsparpotentiale. Die Handlungsfelder der Kommune sind dabei ganz unterschiedlicher Natur. Neben der Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger, den rahmengebenden Aufgaben oder der Versorgung, bieten gerade die öffentlichen Liegenschaften eine direkte Möglichkeit, realen Klimaschutz zu betreiben. Durch energetische Sanierungen oder den Einsatz eines erneuerbaren Energieträgers können Emissionen und auch Kosten langfristig reduziert werden. Maßnahmen sollten dabei sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, um Investitionen auch wirtschaftlich darstellen zu können und unnötige Folgekosten zu vermeiden. Hierfür braucht es wie bei jedem Projekt zunächst eine sinnvolle Datengrundlage und Analyse der Ausgangsituation. Ein kommunales Energiemanagement ist daher ein wichtiger Baustein für die Energieeffizienz- und Klimaschutzarbeit jeder Kommune.
Haupteffekte des Kommunalen Energiemanagements sind:
- Kostensenkung bei der Wärme-, Strom- und Wasserversorgung kommunaler Liegenschaften durch nichtinvestive Maßnahmen in Höhe von 10 bis 20 Prozent, in Einzelfällen bis zu 30 Prozent
- Direkte, dauerhafte Entlastung des kommunalen Haushalts
- Vorbildfunktion der Verwaltung beim Klimaschutz durch Senkung von CO2-Emissionen
- KEM ist praktische Daseinsvorsorge für die Zukunft aller Bürger und sollte eine Pflichtaufgabe jeder Kommune sein.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinien des Bundesumweltministeriums können für dieses Vorhaben Fördergelder über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beantragt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM). Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) nach den Kommunalrichtlinien des Bundesumweltministeriums zu stellen.
Radweg entlang der Kreisstraße K 3735 zwischen Schwarzach und Stollhofen; Vorstellung geänderte Planung
Vertreter des Straßenbauamtes des Landkreises Rastatt sowie des beauftragten Ingenieurbüros stellten in der Sitzung die Planung für den Neubau eines Radweges zwischen Schwarzach und Stollhofen vor. Mit der Maßnahme soll im Frühjahr 2024 begonnen werden. Die Bauzeit dauert voraussichtlich vier Monate.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Entwurfsplanung zum Neubau eines Rad- und Wirtschaftsweges entlang der K 3735 einvernehmlich zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Rastatt und der Gemeinde Rheinmünster abzuschließen.
Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung, Frontmähwerk für Rasentraktor
Gemäß § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder, wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht.
Für einen Rasentraktor zum Einsatz rund um die Realschule und der Schul- und Vereinssporthalle wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.336,41 Euro beantragt.
Der Gemeinderat genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe einstimmig.
Beschaffung Frontmäher, Ortsteil Greffern
Einvernehmlich bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe zur Lieferung eines Aufsitzmähers der Marke Husqvarna, Profi Rider Husqvarna P525DX zum Angebotspreis von brutto 35.803,01 Euro an die Firma Grass Motorgeräte, Bühl-Vimbuch zu
Finanzbericht 2. Quartal 2023
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen erläuterte den Finanzbericht für das 2. Quartal 2023. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ablauf Zinsbindung Trägerdarlehen
Zum Jahresende 2023 läuft die Zinsbindungsfrist für ein von der Gemeinde Rheinmünster an den Eigenbetrieb Wasserversorgung gewährtes Trägerdarlehen ab.
Für das Trägerdarlehen in Höhe von 132.421,07 € wurde ein Zinssatz von 3,5 % pro Jahr festgelegt. Die jährlichen Zinszahlungen vom Eigenbetrieb an den Haushalt betragen somit 4.634,74 €. Als Zinsbindungsfrist wurde eine Laufzeit von zwanzig Jahren (01.01.2004 bis 31.12.2023) vereinbart.
Das Rechnungsamt wurde einstimmig beauftragt, das Trägerdarlehen gemäß dem vorliegenden Entwurf zu den bisherigen Konditionen um fünf Jahre zu verlängern.