Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2022

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Stellenplan

Einvernehmlich verabschiedete der Gemeinderat den Stellenplan 2023.

 

Wirtschaftsplan 2023, Eigenbetrieb „Wasserversorgung
Wirtschaftsplan 2023, Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung

Nach eingehenden Vorberatungen verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Wasserversorgung“ 2023 und den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“ 2023.

 

Abschlussbestätigung der allgemeinen Finanzprüfung
Haushaltsjahre 2014 bis 2018

Laut Schreiben des Landratsamtes Rastatt wird als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung in den Haushaltsjahren 2014 bis 2018 die Bestätigung erteilt, dass die im Prüfungsbescheid der Gemeindeprüfungsanstalt vom 17. März 2021 festgestellten Beanstandungen inzwischen erledigt sind oder nach der Auffassung des Landratsamtes Rastatt auf sich beruhen können (§ 114 Abs. 5 S.2 Gemeindeordnung – GemO).

Der Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates wurde in der Sitzung nachgekommen.

 

Spendenannahmen

Die Gemeinde erhielt für ihre Einrichtungen von Oktober 2022 bis Dezember 2022 Geldspenden in Höhe von insgesamt 6.120,31 Euro.

Da zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde kein belastetes Verhältnis besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, nahm der Gemeinderat die Geldspenden in Höhe von insgesamt 6.120,31 Euro einvernehmlich ein.

 

Wahl eines Gemeinderates, der die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters Thomas Lachnicht vornimmt 

Gemäß § 42 Abs. 6 GemO verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates.

Für die Wahl des Mitglieds des Gemeinderates, das die Verpflichtung vorzunehmen hat, gilt § 37 Abs. 7 GemO; demnach ist die Wahl geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.

In offener Wahl wurde Herr Dieter Brombacher gewählt, der die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters Thomas Lachnicht vornehmen wird.

Sollte Herr Dieter Brombacher an diesem Abend verhindert sein, so wird die Vereidigung in der Reihenfolge der gewählten Bürgermeister-Stellvertretungen durchgeführt.