Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude; Malerarbeiten für Außenfassade; Auftragsvergabe
Im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes war von der Gemeindeverwaltung die Gestaltung der Außenfassaden auch bei den Gebäuden vorgesehen, die nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen sind. Diese Kosten waren nicht Gegenstand der Kostenberechnung des Architekturbüros. Über die zusätzlich durchzuführende Maßnahme wurde im Arbeitskreis informiert.
Der Zuschlag für die Sanierungsarbeiten wurde einstimmig an die Firma Malerfachbetrieb Thomas Riehle, Rheinmünster, zum Angebotspreis von 68.284,58 Euro brutto erteilt.
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet mit dem Ablauf des Jahres 2023. Entsprechend den Bestimmungen der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales, sind die Gemeinden zur Mitwirkung bei der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgerufen. Dabei hat die Gemeinde bis zum
23. Juni 2023 eine Vorschlagsliste aufzustellen und diese bis spätestens
04. August 2023 mit etwaigen Einsprüchen an das zuständige Amtsgericht Bühl zu übersenden. Die Zahl der in der Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wurde für die Gemeinde Rheinmünster auf mindestens drei Personen festgesetzt.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung BW (GemO) eine nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Bewerberliste einvernehmlich zu und nimmt die Bewerber in die Vorschlagsliste auf. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen.
Eigenbetrieb Wasserversorgung, Jahresabschluss zum 31.12.2021
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen erläuterte den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss einstimmig zu.
Die einzelnen Beträge werden nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Jahresabschluss zum 31.12.2021
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen erläuterte den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss einstimmig zu.
Die einzelnen Beträge werden nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.
Neufassung Betriebssatzung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
In Anlehnung an die Kommunale Doppik, deren Anwendung für die Kernhaushalte der Gemeinden seit dem Haushaltsjahr 2020 verbindlich ist, wurden die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe weiterentwickelt. Aufgrund der Änderungen sind die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung anzupassen.
Der Gemeinderat beschloss einvernehmlich die Neufassung der Betriebssatzungen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (EIGB-HGB).
Anpassung und Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab dem Jahr 2023
Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt.
Für kostenrechnende Einrichtungen im Ergebnishaushalt sehen die gesetzlichen Grundlagen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor. Die Berechnungsgrundlage bildet den durchschnittlichen Zinssatz für kommunale Darlehen. Dieser beläuft sich für 2022 / 2023 zwischen 2,23 Prozent und 2,28 Prozent mit Tendenz steigender Zinsen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Jahresrechnung 2023 und den vorgesehenen Gebührenkalkulationen einen kalkulatorischen Zinssatz von 2,5 Prozent festzusetzen.