Kindertagesstätten Rheinmünster; Personalsituation; Folge Betreuungsumfang
Sachstandsbericht Daniela Reif
Frau Daniela Reif, Kita-Gesamtleitung, erörterte die Personalsituation der Kitas in Rheinmünster und zeigte Lösungsmöglichkeiten für den Personalmangel auf.
In der Kita Schwarzach ist der Mindestpersonalbedarf derzeit unterschritten, so dass ab 01. März 2023 die Betreuungszeit für Ganztagskinder montags bis donnerstags um eine Stunde und freitags um zwei Stunden gekürzt werden muss. Durch Gruppenzusammenlegung kann jedoch die Betreuung (morgens um 7.00 Uhr und nachmittags bis 16.00 Uhr, außer freitags) für die Regelgruppen und die verlängerten Öffnungszeiten weiterhin gewährleistet werden. Somit können die gesetzlichen Vorgaben für den zu erfüllenden Mindestpersonalschlüssel eingehalten werden.
In der Kita Söllingen wird zum 01. März 2023 eine neue Erzieherin eingestellt, somit wird der Personalschlüssel erfüllt.
Um weiteres Personal zu gewinnen, wurden mehrere Stellen bereits ausgeschrieben. Befristete Arbeitsverhältnisse werden in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Des Weiteren werden die derzeitigen Auszubildenden zum neuen Kindergarten-Jahr übernommen.
In Erwägung gezogen wird auch die Einstellung von nicht-pädagogischen Fachkräften als Aushilfskräfte.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl;
Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter zum 1. April 2023
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, als ehrenamtliche/r Gutachter/Gutachterin im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl von der Gemeinde Rheinmünster für die Amtszeit ab dem 01. April 2023 folgende Personen zu benennen:
Frau Carmen Weber, Wacholderstraße 15, 77836 Rheinmünster
Herr Hans-Peter Früh, Bahnhofstraße 9 a, 77836 Rheinmünster
Abrundungssatzung Gartenstraße, Ortsteil Stollhofen, 1. Änderung;
Behandlungen der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Einstimmig beschloss der Gemeinderat:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Zuge der Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Synopse berücksichtigt bzw. nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.
Die im beschleunigten Verfahren geänderte Abrundungssatzung in der Fassung vom 01.02.2023 wurde nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung BW einstimmig als Satzung beschlossen.
Spendenannahmen
Die Gemeinde erhielt für ihre Einrichtungen im November 2022 Geldspenden in Höhe von insgesamt 1.800 Euro. Da zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde Rheinmünster kein belastetes Verhältnis besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, nahm der Gemeinderat die Geldspenden in Höhe von 1.800 Euro einvernehmlich an.
Finanzbericht zum 31.12.2022
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen legte den Finanzbericht mit Stand 31.12.2022 vor. Für den Haushaltsansatz Gewerbesteuereinnahmen ergibt sich eine Differenz in Höhe von rund 2 Mio. Euro. Aufgrund dieser Mindereinnahmen sowie die ungewisse Entwicklung künftiger Energiekosten sind im Haushalt 2023 Ausgaben, wo möglich, einzusparen.