Öffentliche Bekanntmachung am 24.02.2023
Planentwurf liegt aus
Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark Sektor B – Änderung“
Verkleinerte Abbildung zum Plangebiet

Die heutige Bekanntmachung wiederholt die Bekanntmachung vom 03.02.2023 mit einem neuen Auslegungszeitraum sowie einer Ergänzung der mit auszulegenden Unterlagen.
Der Zweckverband Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen (nachfolgend in Kurzform „Zweckverband“ genannt) beabsichtigt, den am 06.08.2004 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark“ im Sektor B zu ändern. Zur Lage und räumlichen Abgrenzung des Plangebietes gibt die obere Abbildung der Änderungsplanung einen Überblick.
Der Entwurf zu dieser Planänderung in der Fassung vom 23.05.2022 lag bereits aufgrund des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 20.07.2022 gefassten Beschlusses und der dazu am 23.09.2022 erfolgten Bekanntmachung im Zeitraum vom 04.10. bis 04.11.2022 in den Gemeinden Hügelsheim und Rheinmünster sowie in der Verbandsverwaltung zur Einsicht aus. Die Planunterlagen konnten außerdem in demselben Zeitraum auf der Internetseite des Zweckverbands eingesehen werden.
In den Entwurf der Änderungsplanung mit dessen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurden inzwischen noch die nachstehend unter den Ziffern 1 und 2 dargelegten Veränderungen mit aufgenommen:
- Regelungen zu Speditions- und Logistikbetrieben sowie Lagerhäusern und Lagerplätzen im Bereich von ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen.Derartige Nutzungen sind nach dem derzeit noch in Kraft befindlichen Bebauungsplan für den Sektor B in sämtlichen Gewerbegebietsflächen i. S. von § 8 Abs. 2 Ziff. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig.Der nach den obigen Angaben zuletzt öffentlich ausgelegene Entwurf zur Planänderung enthält demgegenüber jedoch bereits eine räumlich auf die gewerblichen Teilbereiche GE 2 und GE 3 eingeschränkte Zulässigkeit. Und demzufolge auch deren Unzulässigkeit in den übrigen mit GE 1 bezeichneten Flächen innerhalb des Plangebiets.
Zwischenzeitlich weitergehende bauplanerische Betrachtungen legen es jedoch nahe, dass diese erheblich raumgreifenden und einseitig wirkenden Nutzungen insgesamt nicht dem angestrebten Spektrum eines fortzuentwickelnden Kommunikations-, Verwaltungs- und Versorgungszentrums entsprechen. Insbesondere spricht dafür keine funktionale Notwendigkeit.
Daher sieht der nunmehr weitergehend abgeänderte Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 27.01.2023 die Unzulässigkeit der Speditions- und Logistikbetriebe sowie Lagerhäuser und Lagerplätze im gesamten Plangebiet vor. Unberührt bleiben hiervon Anlagen zur Lagernutzung als untergeordneter Bestandteil einer anderweitigen zulässigen Hauptnutzung. Die dazu vorgesehenen Regelungen enthalten die Ziffern 1.1 bis 1.3 der textlichen Regelungen in Anwendung von § 8 Abs. 2(BauNVO) in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 9 (BauNVO).
- Sonstige Veränderungen des Änderungsentwurfs mit rechtlichen Inhalten:
- Festsetzung von zwei weiteren Trafostationen
- Symbol zur Kennzeichnung bestehender Waldfläche gem. Landeswaldgesetzes im Bereich gegenüber der vorhandenen Eislaufhalle
Im Rahmen des damit weiter fortgeführten Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird dessen wie beschrieben abgeänderter Entwurf vom 27.01.2023 zur Änderung des bisher geltenden Bebauungsplanes gem. § 4a Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der geänderten Begründung in der Zeit vom
03.03.2023 bis 05.04.2023
während der jeweils üblichen Dienststunden im Rathaus in 77836 Rheinmünster, Lindenbrunnenstr. 1, Zimmer B 2.5, sowie im Rathaus I in 76549 Hügelsheim, Hauptstr. 34, Erdgeschoss Foyer, öffentlich ausgelegt.
Mit ausgelegt wird zugleich der überarbeitete Umweltbericht vom Mai 2022 in der aufgrund der textlichen Änderungen fortgeschriebenen Fassung vom Januar 2023 zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima / Luft, Flora / Fauna und geschützte Biotope, biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturerbe und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen, Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete.
Stellungnahmen können nur zu den jeweils geänderten oder ergänzenden Teilen in Ziffer 1.1 bis 1.3 der textlichen Festsetzungen und zu den farblich gekennzeichneten Textteilen des Umweltberichts innerhalb des oben angegebenen Auslegungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird gebeten, diese textlich (Brief, Fax, E-Mail) vorzutragen. Sie sind an den Zweckverband Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen, Baden-Airpark, Victoria Boulevard A 106, 77836 Rheinmünster, an die Faxnummer 07229 / 1839041 oder per E-Mail an info@zv-soellingen.de zu richten. Eine Stellungnahme kann auch mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Rheinmünster, bei der Gemeindeverwaltung Hügelsheim oder nach vorheriger Anmeldung unter Telefon 0178 / 6661220 beim Zweckverband vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Als sonstige der Information dienende Unterlagen liegen zur Einsicht nochmals mit bei:
- der Bericht über faunistische und floristische Untersuchung sowie über die naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Beurteilung vom November 2020, mit Aussagen u. a. zu den Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Eidechsen, Amphibien, Schmetterlinge, Wildbienen und Prachtkäfer,
- die Natura 2000 – Vorprüfung vom Mai 2021, zu dem in ca. 250 – 350 m Entfernung gelegenen FFH-Gebiet „7114311 Rheinniederung und Hardtebene zwischen Lichtenau und Iffezheim“; überschlägige Vorprüfung zu den dort vorkommenden Lebensraumtypen Artenreiche Borstgrasrasen und Magere Flachland-Mähwiese sowie
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur Einsicht bei:
- die Stellungnahme des Landratsamtes Rastatt / Untere Naturschutzbehörde vom 15. September 2022, die auf eine im Plangebiet gelegene Biotopfläche verweist und Fragen zu deren Schutzstatus aufwirft und auf die auch der Umweltbericht eingeht.
- die gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU vom 02.11.2022 mit der Ergänzung vom 14.12.2022, die zur Auswahl der Baumarten und den CEF-Maßnahmen Ausführungen beinhaltet.
Die öffentliche Bekanntmachung, der Planentwurf mit seiner Begründung und alle hier erwähnten Unterlagen sind ebenso auf der Homepage des Zweckverbandes (https://www.zv-soellingen.de > Menüpunkt „Bebauungspläne“ > Untermenüpunkt „Öffentliche Auslegung Bebauungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden.
Rheinmünster, den 24.02.2023
Zweckverband Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen
Kerstin Cee, Stellvertretende Verbandsvorsitzende