Feststellungsbeschluss Jahresrechnung 2020

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Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster in seiner Sitzung am 24.04.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:

1. Ergebnisrechnung
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 23.175.962,92 €
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -18.806.956,10 €
1.3 ordentliches Ergebnis von
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
4.369.006,82 €
1.4 Außerordentliche Erträge 1.925,64 €
1.5 Außerordentliche Aufwendungen -565,88 €
1.6 Sonderergebnis
(Saldo aus 1.4 und 1.5)
1.359,76 €
1.7 Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6)
4.370.366,58 €
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.861,741,39 €
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -17.334.740,82 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
4.527.000,57 €
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 99.603,00 €
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.751.249,53 €
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-1.651.646,53 €
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf von
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.875.354,04 €
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -69.469,46 €
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
-69.469,46 €
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.7 und 2.10)
 2.805.884,58 €
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -3.732.908,38 €
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 2.387.089,41 €
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11 und 2.12)
-927.023,80 €
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.460.065,61 €
3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 248,53 €
3.2 Sachvermögen 38.503.070,81 €
3.3 Finanzvermögen 20.462.655,40 €
3.4 Abgrenzungsposten 44.507.23 €
3.5 Nettoposition 0,00 €
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite
(Summe aus 3.1 bis 3.5)
59.010.481,97 €
3.7 Basiskapital -45.173.705,26 €
3.8 Rücklagen -6.329.499,48 €
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
3.10 Sonderposten -6.185.849,55 €
3.11 Rückstellungen -145.000,00 €
3.12 Verbindlichkeiten -468.153,35 €
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -708.274,33 €
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite
(Summe aus 3.7 bis 3.13)
-59.010.481,97 €

Soweit noch nicht geschehen, erteilt der Gemeinderat den entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 84 GemO die Zustimmung.

Der für die kostenrechnenden Einrichtungen erforderliche kalkulatorische Zinssatz wird für das Jahr 2020 mit 1,5 % angesetzt.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben.

Die Jahresrechnung 2020 wird gemäß § 95 b Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht und liegt in der Zeit von Dienstag, 2. Mai bis einschließlich Mittwoch, 10. Mai 2023 im Rathaus (Rechnungsamt) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rheinmünster, den 25.04.2023

Thomas Lachnicht,
Bürgermeister

Das Gesamtwerk ist auf der dieser Homepage unter der Rubrik Rathaus/ Verwaltung, Informationen / Formulare, Informationen – Rechnungsamt unter dem Stichwort „Jahresrechnung und Rechenschafts- und Beteiligungsbericht 2020“ veröffentlicht.