Entgeltordnung für das Hallenbad Rheinmünster

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1) Badeentgelt für Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren:

Einzeleintritt 4,00 €
10er Karte 35,00 €
Saisonkarte 190,00 €

2) Badeentgelt für Jugendliche bis zu 16 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte (ab 50 %):

Einzeleintritt 2,50 €
10er Karte 22,00 €
Saisonkarte 100,00 €

Für Kinder bis zu vier Jahren ist der Eintritt ins Bad frei, sofern für ein solches Kind kein eigener Kleiderschrank in Anspruch genommen wird und das Kind in Begleitung eines Erwachsenen ist.

3) Badeentgelt bei Vorlage des Landesfamilienpasses:Nach Vorzeigen des Landesfamilienpasses beim Badpersonal wird eine Ermäßigung auf den Eintritt gewährt:

Erwachsene 3,00 €
Jugendliche 2,00 €

4) Badeentgelt für sonstige Nutzungen:

Schulschwimmen 4,00 €
Private Schwimmschulen 2,50 €
Tauchvereine und sonstige Vereinsnutzungen*

2,50 €
4,00 €

*Badeentgelt für Jugendliche bis zu 16 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte (ab 50 %):  2,50 €
*Badeentgelt für Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren:  4,00 €

5) Badeentgelt für Geldwert- und Gutscheinkarten:

Geldwertkarte 100(Wert 100 €)90,00 €

Geldwertkarte 20
(Wert 20 €)
18,00 €
Geldwertkarte 50
(Wert 50 €)
45,00 €
Gutscheinkarte 20 20,00 €
Gutscheinkarte 50 50,00 €

Wer über den Kassenautomaten einen unrichtigen Eintrittspreis entrichtet, hat das doppelte Badeentgelt nachzubezahlen. Im Wiederholungsfalle kann ein Nutzungsverbot für das Bad erlassen werden.

Die Entgeltordnung tritt zum 01.11.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 01.09.2010 außer Kraft.

Rheinmünster, den 18.10.2022
gez. Helmut Pautler, Bürgermeister