Befahren der Verlängerung des Hohlerwegs Ortsteil Schwarzach für motorisierte Fahrzeuge verboten

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Bild-Quelle: Wikepedia

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verlängerung des Hohlerwegs in Richtung Hohlerwald ab dem Franziskusheim bis zur Einmündung in die Sportplatzstraße als Fuß- und Radweg ausgewiesen ist. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam benutzt werden darf. Für Verkehrsteilnehmer mit motorisierten Fahrzeugen bedeutet dies ein Verbot, den Weg zu benutzen.