Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark – B-Sektor – Änderung“ tritt in Kraft

Veröffentlicht am

Bekanntmachung des Zweckverbandes
Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen 

Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark – B-Sektor – Änderung“
tritt in Kraft

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen“ (nachfolgend in Kurzform „Zweckverband“ genannt) hat am 18.07.2023 die Änderung des am 06.08.2004 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbepark Baden-Airpark“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Änderungen beinhalten zeichnerische und textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen innerhalb des mit der Planzeichnung vom 27.01.2023 räumlich abgegrenzten Bereichs. Erfasst wird hiermit den gesamten Sektor B des Gewerbeparks Baden-Airpark. Dieser Sektor erfährt durch die Planänderung eine städtebauliche Neuordnung sowie veränderte Nutzungsmöglichkeiten.

Soweit Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbepark Baden-Airpark“ nicht geändert werden, gelten diese unverändert fort.

Ab sofort kann die Änderung des Bebauungsplans mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Victoria Boulevard, A 106, 77836 Rheinmünster (auf dem Baden-Airpark) während der Bürozeiten (09:00 bis 16:00 Uhr) oder nach vorheriger Vereinbarung gebührenfrei eingesehen werden. Auf Verlangen wird über ihren Inhalt Aus­kunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung, die eine ansonsten für Satzungen vorgeschriebene Ver­öffentlichung ersetzt, tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).