Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Schwarzwasser vom 16.09.2014

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Auf Grund der §§ 1 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 20.12.2022 folgende Änderungs-Satzung beschlossen:

Art. 1
§
14 erhält folgende Fassung

 

§ 14 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgt nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes – EigBG – und der Eigenbetriebsverordnung-HGB – EigBVO-HGB – auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

 

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen entsprechenden Bestimmungen der Verbandssatzung vom 16.09.2014 in der Fassung vom 22.02.2019 außer Kraft.

 

Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Lichtenau, den 20.12.2022

Christian Greilach
Verbandsvorsitzender