Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

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Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 17.09.2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 23.02.2015 beschlossen:

Artikel 1
Satzungsänderung

§ 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

(2) Die Benutzungsgebühr für die in § 1 genannten Unterkünfte einschließlich der Verwaltungs- und Betriebskosten beträgt je Wohnplatz und Kalendermonat
240,79 Euro.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.10.2018 in Kraft.

Rheinmünster, den 18.09.2018

Helmut Pautler, Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.