Zuschuss finanzieller Ausgleich Allgemeinwohlverpflichtung Waldbewirtschaftung

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Finanzieller Ausgleich für besondere Waldbewirtschaftung
Rheinmünster erhält Landeszuschuss

Eine erfreuliche Mitteilung erhielt die Gemeinde Rheinmünster vom Regierungspräsidium Freiburg. Als finanziellen Ausgleich für die besondere Waldbewirtschaftung erhält die Gemeinde einen sogenannten Mehrbelastungsausgleich in Höhe von nahezu 35.000 Euro.

 

Im Frühjahr dieses Jahres wurde ein Erstantrag auf finanziellen Ausgleich für die Erfüllung besonderer Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls für den Forstbetrieb gestellt. Der Antrag wurde vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft. Von dort wurde nun auch ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. In den Folgejahren ist vorgesehen, den Mehrbelastungsausgleich jeweils zur Jahresmitte auszuzahlen. Das Land Baden-Württemberg gewährt Gemeinden einen finanziellen Ausgleich für die erhöhten Kosten, die zur Erfüllung besonderer, sogenannter Allgemeinwohlverpflichtungen zu tragen sind. Bei der Entscheidung über den gemeindlichen Antrag fließen beispielsweise der Hiebssatz, also die Menge Holz die jährlich „geschlagen“ wird, die Betriebsfläche und auch der Antrag des Erholungswaldes ein.