Gutachterausschüsse Landkreis Rastatt, Interkommunale Zusammenarbeit
Der mit Einrichtung der Gutachterausschüsse vor über fünfzig Jahren verfolgte Grundgedanke einer unabhängigen Marktbeobachtung bei Immobilien ist aktueller denn je. Die Kernaufgabe, Erfassung und fachliche Analyse aller notariell beurkundeten Kaufverträge von Immobilien (Führung der Kaufpreissammlung) ist nahezu unverändert geblieben. Dem gegenüber haben sich Art und Umfang der daraus abgeleiteten Informationen und das Interesse des Immobilienmarktes an verlässlichem Zahlenmaterial in den letzten fünfzig Jahren kontinuierlich gesteigert.
Hinzu kommt, dass das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuerrechts vom 24. Dezember 2008 mit seinen Regelungen im Bewertungsgesetz und im Bereich des Wertermittlungsrechts des BauGB Auswirkungen auf die amtliche Grundstückswertermittlung und insbesondere auf die Gutachterausschüsse hat.
Weiter erschwerend für die Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen sind gravierende Änderungen im Bereich der Grundstückswertermittlung in den letzten Jahren: Änderung Baugesetzbuch (2009), neue Immobilienwertermittlungsverordnung (2010), neue Bodenrichtwertrichtlinie (2010), neue Sachwertrichtlinie (2011), neue Vergleichswert-Richtlinie (2014) und neue Ertragswert-Richtlinie (2015).
Die vorhandene dezentrale Struktur der Gutachterausschüsse und der Geschäftsstellen in Baden-Württemberg bedeutet, dass für die Aufgabenerfüllung vor Ort die entsprechende personelle, technische und organisatorische Infrastruktur vorgehalten werden müsste. Zudem muss – um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden- der Zugriff der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf eine ausreichende Zahl aus auswertbaren Kauffällen möglich sein.
Durch einen Zusammenschluss der Gutachterausschüsse der Städte Bühl und Lichtenau sowie der Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Iffezheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim (sogenannte Südschiene) zu einem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Südlicher Landkreis Rastatt“ würde, aufgrund der Zugriffsmöglichkeit auf ca. 1.200 bis 1.300 Kaufverträge pro Jahr, eine ausreichende Basis für die dringend notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen. Dies wiederum würde zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und damit zu einer höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten führen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Südlicher Landkreis Rastatt und seine Geschäftsstelle werden bei der Stadt Bühl (als zuständige Stelle) eingerichtet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster nahm Kenntnis über die Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Rastatt“ und beauftragte die Verwaltung Gespräche mit der Stadt Bühl über den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zu führen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Südlicher Landkreis Rastatt“ auszuarbeiten. Das Ergebnis der Gespräche sowie die öffentlich-rechtliche Vereinbarung werden dem Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster zur Beschlussfassung vorgelegt.
Realschule Rheinmünster, Sanierung Fachräume, Aula und Dach;
Vorstellung Planvarianten Dachsanierung
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Sanierung der Schulküche und des Daches durchzuführen. Die notwendigen Mittel sind für den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Das beauftragte Architekturbüro erhält den weiteren Auftrag, die Ausführungsplanung für die Sanierung der Schulküche und der Dachsanierung zu erarbeiten, um möglichst noch in diesem Jahr die Ausschreibung der Arbeiten vornehmen zu können.
Friedhof Söllingen, Pflasterarbeiten; Arbeitsvergabe
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt auf eine der nächsten Sitzungen.
Grundschule Rheinmünster, Metallbauarbeiten/Türen; Arbeitsvergabe
Der Zuschlag für die Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde einstimmig an die Firma HEWE Glas- und Metallbau GmbH, Lahr zum Angebotspreis von 61.225,50 Euro erteilt.
Gebührenkalkulation Wasserversorgung und Satzungsänderung Wasserversorgungssatzung
Die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 2018 bis 2019 wurde neu kalkuliert.
Einstimmig erging nachfolgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom August 2018 zu. Die Gemeinde Rheinmünster wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben. Als Gebührenmaßstab wählt die Gemeinde Rheinmünster für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Belieferung von gemeindeeigenen Grundstücken mit Wasser nach den Regelungen der Erlaubnis § 13 EigBVO verbilligt erfolgt und die Gemeinde von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch macht. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle werden durch einen Gewinnzuschlag auf die übrigen Gebührenschuldner finanziert. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2018 bis 2019 (zweijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht. Auf der Grundlage diese Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 01/2018 bis 12/2019 wie folgt rückwirkend geändert: Wasserverbrauchsgebühr 1,52 Euro/m³ (bisher 1,65 Euro/m³).
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Gebührenkalkulation und Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 23.02.2015
Der derzeitige Gebührensatz von 170,91 Euro pro Monat und Wohnplatz wurde zuletzt im Jahr 2015 beschlossen. Diese Gebühr wurde neu kalkuliert.
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der vorgelegten Gebührenkalkulation für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte einstimmig zu und sprachen sich einstimmig zum 01.10.2018 für eine Benutzungsgebühr von 240,79 Euro aus. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzungsänderung.
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Hallenbad Greffern, Teilnahme am Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Die voraussichtlichen Kosten für die dringende Sanierung des Hallenbades Greffern liegen bei etwa 4,4 Mio. Euro. Das Sanierungskonzept wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01.10.2018 vorgestellt.
Vor wenigen Wochen informierte der Abgeordnete des Bundestagswahlkreises die Gemeindeverwaltung über den diesjährigen Förderaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Bei einer Zusage liegt die Förderquote bei 45 Prozent des Investitionsvolumens, somit bei 1.980.000 Euro.
Der Gemeinderat stimmte der Teilnahme am Projektaufruf einvernehmlich zu. Die Mitglieder des Gemeinderates sicherten einstimmig zu, bei einer 45-Prozent-Bewilligung an Zuschüssen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ den erforderlichen Eigenanteil an Mitteln für die Sanierung des Hallenbaden Greffern zur Verfügung zu stellen.