Gemeindewald Rheinmünster
a) Forstwirtschaftsjahr 2019; Betriebsvollzug
b) Bewirtschaftungsplan; Forstwirtschaftsjahr 2021
c) Nutzungsplan; Forstwirtschaftsjahr 2021
d) Festsetzung der Brennholzpreise
Forstdirektor Clemens Erbacher erläuterte den Jahresabschlussbericht.
Im vorliegenden Jahresabschluss stehen Erträge in Höhe von 306.241 Euro (Plan: 247.400 Euro) Aufwendungen in Höhe von 331.550 Euro (Plan: 290.400 Euro) gegenüber. Im Ergebnis ergibt sich ein Defizit von 25.308 Euro (Plan 43.000).
Nach der vorliegenden Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2021 stehen Erträge in Höhe von 261.400 Euro voraussichtlichen Aufwendungen in Höhe von 397.400 Euro gegenüber. Im Ergebnis ergibt sich ein Defizit von 136.000 Euro.
Der Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 sieht eine Gesamtnutzung von 2.985 fm vor. Diese Menge verteilt sich inklusive der Bestandspflege auf die Ortsteile Greffern mit 900 fm, Schwarzach 840 fm, Söllingen 760 fm und Stollhofen 400 fm.
Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsvollzug für das Forstwirtschaftsjahr 2019, dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2021 und dem Entwurf des Nutzungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2021 einstimmig zu.
Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat die Festsetzung der Brennholzpreise. Die einzelnen Preise ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Holzsorte | Holzart | Preis Vorjahr | Aktuelle Preise |
Brennholz lang | Hartholz | 55,00 €/fm = (38,50 €/Ster) |
55,00 €/fm = (38,50 €/Ster) |
Brennholz lang | Weichholz | 45,00 €/fm = 31,50 €/Ster |
45,00 €/fm = (31,50 €/Ster) |
Brennholz lang | Weichholz (Nadelholz) |
38,00 €/fm = (26,50 €/Ster) |
38,00 €/fm = (26,50 €/Ster) |
Brennholz lang | Weichholz (Pappel) | 30,00 €/fm = (21,00 €/Ster) |
30,00 €/fm = (21,00 €/Ster) |
Sterholz | Bürgergabholz | 40,00 €/Ster | 40,00 €/Ster |
Sterholz | Weichholz | 61,00 €/Ster | 61,00 €/Ster |
Sterholz | Hartholz | 66,00 €/Ster | 66,00 €/Ster |
Die Aufarbeitung von Flächenlosen mit der Motorsäge stellt eine gefahrengeneigte Tätigkeit dar. Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist Waldarbeiter-Schutzkleidung einschließlich Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz zu tragen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes dürfen auch nur schadstoffreduzierte Sonderkraftstoffe und biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden. Selbstwerber dürfen nur zugelassen werden, sofern diese einen Motorsägenkurs besucht haben.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist auch für den Käufer von Brennholz lang von Bedeutung. Bei Aufarbeitung des Holzes am Waldweg gelten die gleichen Sicherheitsstandards.
Gemeindewald Rheinmünster; Ergebnisse der Zwischenprüfung
Forstdirektor Clemens Erbacher stellte die Niederschrift zur Zwischenprüfung des Gemeindewaldes Rheinmünster vor.
Durch die Folgen von außergewöhnlicher Trockenheit und des Eschentriebsterbens lasten erhebliche Investitionskosten auf dem Forstbetrieb. Derzeit können deshalb keine positiven Betriebsergebnisse erzielt werden.
Die Fläche des gemeindlichen Waldes beträgt rund 850 Hektar. Er besteht zu 89 Prozent aus Laubbäumen und zu elf Prozent aus Nadelbäumen.
5,8 Hektar Kahlflächen wurden im vergangenen Jahr mit verschiedenen Baumarten bepflanzt. Aufwendungen für achtzig Hektar Waldfläche sind für Kultursicherung und Jungbestandspflege vorgesehen.
Für rund sechzig Hektar nicht bewirtschaftete Waldfläche und durch das Totholzkonzept wurden der Gemeinde Rheinmünster 2,4 Mio. Ökopunkte gutgeschrieben. Fördermittel des Bundes für Alt- und Totholzkonzepte sind in Aussicht gestellt.
Der Erhalt des Waldes und seiner vielfältigen Leistungen für Natur und Gesellschaft steht im Mittelpunkt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Grundschule Rheinmünster; Sanierung Heizzentrale
Die Heizzentrale der Grundschule Rheinmünster im Ortsteil Söllingen ist dreißig Jahre alt und mit einem Ölbrenner sowie einem Gasbrenner ausgestattet. Mit dieser Anlage wird auch die angrenzende Kindertagesstätte mit Wärme versorgt.
Simon Friedmann, Klimaschutzmanager der Energieagentur Mittelbaden GmbH stellte einen ökologischen Vergleich für die Installation eines Gasdoppelheizkessels und eines Holzpelletkessels vor. Vor- und Nachteile wurden aufgezeigt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Eine abschließende Entscheidung wird zum Beginn des kommenden Jahres angestrebt.
Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB)
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hat zum Zweck, in der Umgebung von Flugplätzen, Vorkehrungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft, vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm zu treffen. Spätestens alle zehn Jahre erfolgt eine Prüfung. Diese ergab laut Schreiben des Ministeriums für Verkehr vom 05.10.2020 und dem Ergebnisprotokoll der Lärmschutzkommission, dass eine Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden nicht erforderlich ist.
Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.
Auflösung des Zweckverbandes „Acherner Mühlbach“
Im Vergleich zur Zeit der Gründung des Zweckverbandes im Jahr 1972 haben sich die Verhältnisse für den Acherner Mühlbach wesentlich verändert. Aufgrund einer geänderten Nutzung, eines geänderten Umweltbewusstseins und einer Veränderung der umweltrechtlichen Vorgaben sammeln sich Anlandungen und Unrat in einem wesentlich geringeren Umfang an. Die beteiligten Kommunen unterhalten die jeweiligen Bachabschnitte künftig in Eigenverantwortung. Kosten werden dadurch eingespart.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat der Auflösung des Zweckverbandes Acherner Mühlbach zuzustimmen.
Gebührenkalkulation Wasserversorgung und Satzungsänderung Wasserversorgungssatzung
Kevin Christen, Rechnungsamtsleiter, stellte die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 vor.
Danach ergibt sich eine Erhöhung des Wasserpreises um 18 Cent pro Kubikmeter, somit 1,75 Euro pro Kubikmeter Wassermenge ab 01.01.2021. Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschließlich Grundgebühr) 1,87 Euro.
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation und der Satzungsänderung einstimmig zu.
Gebührenkalkulation zentrale Abwasserbeseitigung und Satzungsänderung
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen stellte die Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 bis einschließlich 2022 vor.
Demnach beträgt die Schmutzwassergebühr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 3,34 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser. Ab 01.01.2022 wird diese Gebühr gesenkt auf 3,29 pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr beträgt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 je Kubikmeter 0,43 Euro. Ab 01.01.2022 wird diese wiederum gesenkt auf 0,40 Euro.
Zu berücksichtigen bei der jeweiligen Gebühr sind die kalkulatorischen Kosten für den jeweils entsprechenden Zeitraum.
Hohe Aufwendungen entstanden für das errichtete Filterbecken im Gewerbegebiet Grünfeld, welches die Gemeinde Rheinmünster aufgrund gesetzlicher Vorgaben errichten musste.
Zwei Gemeinderatsmitglieder sind ausdrücklich mit den landes- bzw. bundesrechtlichen Vorgaben nicht einverstanden. Nach deren Ausführungen führen strengere Umweltvorgaben zu steigenden Gebühren. Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen stimmte der Gemeinderat der Gebührenkalkulation und der Satzungsänderung zu.
Spendenannahmen
Die Gemeinde Rheinmünster erhielt für ihre Einrichtungen für den Zeitraum Juli bis November 2020 Geldspenden in Höhe von 11.416,47 Euro. Zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde besteht kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, welches einer Spendenannahme entgegensteht.
Der Gemeinderat nahm die Spenden einvernehmlich an.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten/innen der Gemeinde Rheinmünster und der Stadt Lichtenau im Verhinderungsfall, mündlicher Sachvortrag
Hauptamtsleiter Mathias Bethge stellte den Entwurf eines öffentlichen Vertrages über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten/innen der Gemeinde Rheinmünster und der Stadt Lichtenau im Verhinderungsfall vor. Mit der Stadt Lichtenau sind noch Verhandlungen zu führen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Bio-Muster-Region Mittelbaden, Antrag finanzielle Beteiligung
Bei der Gemeinde Rheinmünster wurde eine finanzielle Beteiligung für die Bio-Muster-Region Mittelbaden angefragt. Noch zu klären sind die zu erfüllenden Aufgaben und Zuständigkeiten. Auch die Abgrenzung zu den Aufgaben des amtlichen Naturschutzes, des Landwirtschaftsamtes und des Landschaftserhaltungsverbandes sind noch zu klären. Vor einer Entscheidung wird die Leiterin des Landwirtschaftsamtes des Landkreises Rastatt für einen Vortrag eingeladen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Gemeindevollzugsdienst
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Bestellung von Herrn Sven Brandel zum gemeindlichen Vollzugsbediensteten zu.