Wahl Bürgermeister/in Gemeinde Rheinmünster; Wahltermine
Die achtjährige Amtszeit des Bürgermeisters endet am 31.01.2023.
Nach § 47 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens ein Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen und die Stelle spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Wahltag auf den 06. November 2022 zu legen. Für eventuelle Neuwahlen wurde der Termin 27. November 2022 einvernehmlich bestimmt. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zum 10.10.2022 und die amtliche Bekanntmachung der Bewerber zum 22.10.2022. Die Wahlausschreibung soll zwei Wochen vor den Sommerferien erfolgen.
Spendenannahmen
Die Gemeinde Rheinmünster erhielt für ihre Einrichtungen von Juli 2021 bis Dezember 2021 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 14.984,41 Euro.
Da zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde Rheinmünster kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, nahm der Gemeinderat die Spenden einstimmig an.
Finanzbericht 31.12.2021
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen legte den Finanzbericht mit Stand 31.12.2021 vor. Die Gewerbesteuer-Einnahmen liegen 3,5 Mio. über dem Ansatz. Zum Ende des Jahres 2021 betrugen die Geldanlagen und Kontenstände insgesamt 12.859.283,52 Euro.
Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2019
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen stellte die Jahresrechnung mit Rechenschafts- und Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 vor.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude, Entwässerungsarbeiten, Arbeitsvergabe
Der Zuschlag für das Gewerk Entwässerungsarbeiten wurde einstimmig an die Firma Kurt Lorenz GmbH, Iffezheim, zum Angebotspreis von 144.998,87 Euro brutto erteilt.
Des Weiteren wird ein Kampfmittelräumdienst beauftragt, etwaige vorhandene Muniton aus dem 2. Weltkrieg im Erdreich zu beseitigen. Die Kosten hierfür betragen rund 7.000 Euro.
Eine virtuelle Baustellenbesichtigung des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes soll den Einwohnern von Rheinmünster auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten werden mit 3.500 Euro veranschlagt.
Grundschule Rheinmünster, Sanierung Heizzentrale, Arbeitsvergabe
a) Erd- und Rohbauarbeiten
Einvernehmlich erteilte der Gemeinderat den Zuschlag für das Gewerk Erd- und Rohbauarbeiten an die Firma Krummholz GmbH, Bühl-Moos, zum Angebotspreis von 46.486,21 Euro brutto.
b) Heizungsarbeiten
Der Zuschlag für das Gewerk Heizungsarbeiten wurde einstimmig an die Firma Volz GmbH, Achern, zum Angebotspreis von 217.342,23 Euro brutto erteilt.
Friedhöfe Greffern und Schwarzach; Einzäunung, Arbeitsvergabe
Den Zuschlag für das Gewerk Erd-, Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten erhielt einstimmig die Firma König Gartengestaltung GmbH, Lichtenau zum Angebotspreis von 91.514,52 Euro.
Sanierung Wirtschaftsweg Siedlerhof, Straßenbauarbeiten, Arbeitsvergabe
Die Sanierungsstrecke des Wirtschaftsweges Siedlerhof zwischen dem Sulzbach und dem Scheidgraben hat eine Länge von 250 m.
Der Zuschlag für das Gewerk Straßenbauarbeiten wurde an die Firma Ossola GmbH, Kappelrodeck-Waldulm, zum Angebotspreis von 72.451,51 Euro brutto erteilt.
Allgemeinverfügung des Landkreises Rastatt zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel im Fünfheimburger Wald (Flst. Nr. 1723 und 1724 der Gemarkung Greffern)
Der Fünfheimburger Wald liegt im Vogelschutzgebiet „Acher-Niederung“.
Der Große Brachvogel und der Kiebitz zählen zu den besonders bedeutsamen Arten dieses Vogelschutzgebiets und sind vom Aussterben bedroht.
Zum Schutz und Erhalt der Bodenbrüter wurden bereits verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen getroffen. Die Acher-Niederung wird in weiten Teilen nach den Ansprüchen der Bodenbrüter gepflegt und bewirtschaftet. Ackerflächen werden in Grünland oder Artenschutzäcker umgewandelt, Wiesen werden wiedervernässt oder von zu hohen Gehölzen freigehalten. Die Nester der Bodenbrüter werden mit Elektrozäunen vor Beutegreifern wie dem Fuchs geschützt. Insbesondere während der Haupt-Brutzeit von März bis Juli sind Großer Brachvogel und Kiebitz sehr empfindlich bei Störungen. Durch Spaziergänger, Reiter, Hunde sowie durch Fahrzeuge – auch in größerer Entfernung – werden brütende Elterntiere aufgescheucht und verlassen das Nest. Dadurch können Eier auskühlen, wodurch die Brut verloren geht.
Hierzu wurde vom Landratsamt Rastatt als zuständige Untere Naturschutzbehörden in Abstimmung mit den Fachbehörden eine Allgemeinverfügung „Betretungsverbot der Flurstücke Nr. 1723 und Nr. 1724 in Rheinmünster-Greffern zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel“ vorbereitet. Diese soll bereits in diesem Frühjahr in Kraft treten und den Schutz der Vogelarten zu gewährleisten.
Der Gemeinderat nahm den Entwurf der Allgemeinverfügung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird dem Landratsamt Rastatt die Anregungen des Gemeinderates vortragen. Es gilt vor allem, das Umfeld aller Vogelarten im Fünfheimburger Wald zu berücksichtigen.