Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2019

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Verpflichtung, Gemeinderätin Katharina Nöltner

Bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 wurde Katharina Nöltner als neue Gemeinderätin gewählt. Da sie in der vergangenen Sitzung am 15.07.2019 nicht anwesend sein konnte, wurde sie von Bürgermeister Helmut Pautler nachträglich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.

 

Wahl der Ortsvorsteher und Ortsvorsteher-Stellvertreter

Aufgrund der Vorschläge aus dem Ortschaftsrat Stollhofen wurde der Ortsvorsteher und die Stellvertreter einstimmig jeweils in offener Wahl gewählt.

Ortsvorsteher, Ortsteil Stollhofen:
Willibert König

Ortsvorsteher-Stellvertreter, Ortsteil Stollhofen:
Melanie Schaan, 1. Stellvertreterin
Kai Zehe, 2. Stellvertreter

 

Baden-Württembergische Gemeindeordnung, Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Ratsmitglieder, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortschaftsräte, mündlicher Vortrag 

Bürgermeister Helmut Pautler verwies auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Ratsmitglieder, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortschaftsräte. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geregelt und zu beachten.

 

Bebauungsplan „Untere Hurst“, Ortsteil Schwarzach;
3. Änderung; Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB
 

Der vorliegende Bebauungsplan soll geändert werden, um Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen zu Wohnzwecken im Ortsteil Schwarzach im Bereich „Untere Hurst“ zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung dient somit der Erneuerung und der Anpassung des Ortsteils mit Wohnbebauung.

Einstimmig erging nachfolgender Beschluss:
Der Bebauungsplan „Untere Hurst“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Gegenstand der Änderung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 i.V.m § 13 Abs. 3 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus Rheinmünster, Ortsteil Schwarzach, Lindenbrunnenstraße 1, Bauamt, Zimmer 3.2 unterrichten und sich innerhalb zwei Wochen zur Planung äußern.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 

 

Brücke Scheidgraben, Gemarkung Stollhofen
Brückensanierung; Aufhebung der Ausschreibung
 

Durch äußere Witterungseinflüsse sind bei der Radwegbrücke über den Scheidgraben im Ortsteil Stollhofen insbesondere die Stahlträgerflächen im Auflagerbereich großflächig korrodiert.

Infolge der einsetzenden Querschnittsminderung der Stahlprofile muss daher umgehend ein neuer Oberflächenschutz hergestellt werden. Gleichzeitig ist das Füllstabgeländer neu zu beschichten. Der schadhafte Holzbohlenbelag soll durch dauerhafte Bohlen aus glasfaserverstärktem Kunststoff ersetzt werden.

Die Ergebnisse der Submission haben gezeigt, dass eine unerwartet hohe Preissteigerung zwischen der Kostenberechnung und den Angeboten der Bieter vorliegt. Im Speziellen sind die Korrosionsschutz- und Lagerarbeiten sehr viel teurer geworden. 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Ausschreibung zur Instandsetzung der Radwegebrücke über den Scheidgraben aus schwerwiegenden Gründen aufzuheben. In diesem Fall stellt die Überschreitung des Vergabebudgets den schwerwiegenden Grund dar.

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem günstigsten Bieter nachzuverhandeln bzw. die Belagsarbeiten neu auszuschreiben. 

 

Gewerbegebiet Grünfeld, Regenwasserbehandlungsanlage
Ortsteil Stollhofen; Arbeitsvergabe
 

Für das Gewerbegebiet „Grünfeld“ in Rheinmünster wurde im Jahr 2014 eine Erweiterung geplant. Die Entwässerung wurde im Rahmen dieser Planungen um das Erschließungsgebiet erweitert. Das anfallende Regenwasser der neuen Erschließung wird über eine Entwässerungsmulde vorgereinigt und von dort gedrosselt über einen neuen Auslass in den angrenzenden Mühlbach geleitet.

Der bereits bestehende Teil des Gewerbegebiets (Einleitung Süd) entwässert das anfallende Regenwasser in den Mühlbach in Höhe der alten Mühle. Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese bestehende Einleitung bedarf einer Neuerteilung und einer damit einhergehenden Überprüfung der Erfüllung der aktuellen Anforderungen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU) für die Einleitung von Regenwasser. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse stellte sich heraus, dass diese Anforderungen gegenwärtig nicht erfüllt werden und eine Behandlung des Regenwassers vor der Einleitung in den Mühlbach erforderlich wird.

Der Zuschlag für die Arbeiten zum Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage wurde mehrheitlich mit neun Zustimmungen und einer Gegenstimme bei sechs Enthaltungen an die Firma Günther Walther, Rheinau-Linx, zum Angebotspreis von 437.727,57 Euro brutto erteilt. 

 

Kommunales Hochwasserrisikomanagement; öffentlich-rechtliche Vereinbarung 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Beteiligung der Gemeinde Rheinmünster an einem kommunalen Starkregenrisikomanagement und beauftragte die Verwaltung, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

Der Kostenanteil beträgt rund 3.600 Euro.

 

Ökologische Aufwertung unbefestigter Flächen an Gemeindeverbindungsstraßen, Radwegen, Wirtschaftswegen, brachliegenden gemeindlichen Grundstücke 

Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, mit fachlicher Begleitung unbefestigte Flächen an Gemeindeverbindungsstraßen, Radwegen, Wirtschaftswegen und brachliegenden Grundstücken ökologisch aufzuwerten.