Kindergartenbedarfsplanung 2021 /2022
Städte und Gemeinden sind nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet, eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken.
Frau Daniela Reif, Kita-Gesamtleitung, legte die aktuellen Zahlen für die vier Kindertagesstätten in Rheinmünster vor. Insgesamt können 254 Kinder in altersgemischten Gruppen und 42 Kinder in Krippengruppen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rheinmünster betreut werden.
Derzeit sind die Betreuungsplätze nahezu belegt. Weitere Angebote an Betreuungsplätzen werden in den kommenden Jahren benötigt. Handlungsbedarf besteht beim Platzangebot in der Betreuung für Kinder unter drei Jahren.
Denkbar ist eine Nutzung der ehemaligen Grundschule Stollhofen als Kindertagesstätte, so die Anregung der Verwaltung. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis.
Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude, Arbeitsvergaben
a) Schlosserarbeiten (Automatiktüren)
Der Zuschlag für das Gewerk Schlosserarbeiten wurde einvernehmlich an die Firma Heitzmann & Volz Metallbau GmbH, Achern, zum Angebotspreis von 259.277,20 Euro brutto erteilt.
b) Tischlerarbeiten (Innentüren)
Einstimmig wurde der Zuschlag für das Gewerk Tischlerarbeiten an die Firma Holzstyle Schreinerei Gutenberger, Bühl-Vimbuch, zum Angebotspreis von 65.086,79 Euro erteilt.
Generalentwässerungsplan Rheinmünster; Vergabe von Planleistungen
Der Generalentwässerungsplan (GEP) dient als Entscheidungshilfe für die Erteilung wasserrechtlicher Einleitererlaubnisse und wasserrechtlicher Genehmigungen bzw. die Herstellung wasserrechtlicher Benehmen. Der vorliegende Generalentwässerungsplan stammt aus dem Jahr 2001 und ist daher an die aktuellen gesetzlichen und wasserwirtschaftlichen Vorgaben anzupassen.
Die Honorarleistungen zur Erstellung des Generalentwässerungsplans für die Gemeinde Rheinmünster wurden einstimmig an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe zum Angebotspreis von 69.081,56 Euro brutto vergeben.
Bebauungsplan „Östlich der Kirche“, Ortsteil Söllingen; Neuaufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung
Einstimmig erging nachfolgender Beschluss:
Der Bebauungsplan „Östlich der Kirche“, Gemarkung Söllingen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25. Januar 2022 wird gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Aufgenommen werden soll zusätzlich die vorrangige Möglichkeit der Dachgestaltung bei Doppelhäusern als Pultdach. Mehrheitlich wurde bestimmt, die Einrichtung von Zisternen als Empfehlung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet Bebauungsplan „Östlich der Kirche“, Gemarkung Söllingen; Änderung der Gebietsabgrenzung
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Kirche“ auf der Gemarkung Söllingen neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen.
Auf der Grundlage von § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 17. Februar 2020 die Baulandumlegung angeordnet und der nichtständige Umlegungsausschuss gebildet.
Zunächst war beabsichtigt, das Plangebiet Richtung Süden bis auf die Höhe des Lebensmittelmarktes auszudehnen. Aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft stehen die hierfür notwendigen Grundstücke nicht zur Verfügung, was die Verringerung des Baugebietes bedingt. Deshalb ist es auch erforderlich, die Abgrenzung des Umlegungsgebietes zu ändern.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Geltungsbereich des Umlegungsgebietes entsprechend anzupassen.
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Östlich der Kirche“. Für den ausgeschiedenen Gemeinderat Christian Knäbel wurde als Mitglied des nichtständigen Umlegungsausschusses im Wege der Einigung Frau Valeska Hilscher-Will (Bündnis 90/Die Grünen) als Mitglied und Herr Thomas Weiß (Bündnis 90/Die Grünen) als deren Stellvertreter gewählt.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022, Verabschiedung
Wirtschaftsplan 2022, Eigenbetrieb „Wasserversorgung
Wirtschaftsplan 2022, Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung
Nach eingehenden Vorberatungen in mehreren Sitzungen des Gemeinderates verabschiedete der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022, den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Wasserversorgung“ 2022 und den Wirtschaftsplan, „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung“ 2022.
zur Zusammenfassungen der umfassenden Zahlenwerke
Sanierung Hallenbad Rheinmünster und Sporthalle
VgV-Verfahren – Sachstandsbericht
Inzwischen liegt der Gemeinde Rheinmünster der Zuwendungsbescheid des Bundes in Höhe von 3 Millionen Euro Fördergeld vor.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen oberhalb des Schwellenwertes in Höhe von 216.000 Euro findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Anwendung. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) konkretisiert die Bestimmung zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Gemeinde Rheinmünster hat das Büro Klotz und Partner GmbH, Stuttgart mit der Betreuung des VgV-Verfahrens beauftragt. Mit einem Ergebnis wird im September bzw. Oktober dieses Jahres gerechnet. Mit der Sanierung des Hallenbades soll im Sommer 2023 begonnen werden. Der Förderbescheid sieht vor, dass die Sanierungsarbeiten bis Ende 2025 abgeschlossen sein müssen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Sanierung Hallenbad, Nutzung mit Corona-Beschränkungen
Aufgrund eines gut ausgearbeiteten Hygiene-Konzeptes kann der Hallenbadbetrieb während der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden.
Mit zusätzlichem Personaleinsatz sind die erforderlichen Einlasskontrollen möglich. Seit Januar dieses Jahres konnten über 5.000 Besucher/innen das Hallenbad nutzen. Diese stattliche Anzahl an Badegästen unterstreicht die Bedeutung und Wichtigkeit dieser Einrichtung. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.