Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021

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Freiwillige Feuerwehr
a) Freiwillige Feuerwehr Einsatzabteilung Söllingen,
Zustimmung zur Wahl von Kommandant und Vertreter
 

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der Wahl von Jan Bürg zum Abteilungskommandanten und der Wahl von Artur Quiring zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Söllingen zu.

 

b) Freiwillige Feuerwehr Einsatzabteilung Greffern;
Zustimmung zur Wahl
und Durchführung 

Einvernehmlich stimmte der Gemeinderat der Wahl von Mirco Arnheiter zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Greffern zu.


Bürgermeister Helmut Pautler bedankte sich im Namen der Gemeinde Rheinmünster bei den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen für die Bereitschaft, ein wichtiges Führungsamt zu übernehmen. Ein besonderer Dank ging an den Kommandanten der Gesamtwehr Rheinmünster Thomas Arnheiter und dessen Stellvertreter Thomas Hofmann. Sie hatten sich in Absprache mit Kreisbrandmeister Heiko Schäfer erfolgreich bemüht, die frei gewordenen Leitungsstellen in den Einsatzabteilungen – trotz Corona-Einschränkungen – ohne größeren Zeitverlust rasch zu besetzen. 

 

Landtagswahl am 14.03.2021; Organisation und Durchführung

Am Sonntag, 14.03.2021 findet die Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg statt. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie haben die Landesregierung und die Landeswahlleiterin Hinweise und Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen bei der Durchführung der Landtagswahl erlassen. Diese haben Auswirkungen auf die Auswahl der Wahllokale, der in den Wahlorganen mitwirkenden Personen sowie auf den Ablauf der Wahlhandlung.

Aufgrund der Pandemie ist davon auszugehen, dass die Zahl der Briefwähler nochmals stark ansteigen wird. Deshalb soll ein zweiter Briefwahlvorstand eingesetzt werden.

In den einzelnen Wahlbezirken werden folgende Wahlräume bestimmt, in denen die Wahllokale eingerichtet werden:

Wahlbezirk 1 – Greffern Turnhalle, Pappelweg 7
Wahlbezirk 2 – Schwarzach Aula der Realschule, Bahnhofstraße 7 c
Wahlbezirk 3 – Söllingen Turnhalle Hauptschule, Schulstraße 12
Wahlbezirk 4 – Stollhofen Festhalle, Bannstraße 21
Briefwahlvorstand 1 und 2 Festhalle, Münsterstraße 3

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude; Arbeitsvergaben

a) Förderanlagen (Aufzug)

Der Zuschlag für das Gewerk Förderanlage/Aufzug wurde einstimmig an die Haushahn GmbH & Co. KG, Stuttgart, zum Angebotspreis von 37.449,30 Euro brutto erteilt.

b) Schlosserarbeiten

Den Zuschlag für das Gewerk Schlosserarbeiten erhielt einstimmig Firma Steeltec-Baden GmbH, Lichtenau zum Angebotspreis von 79.271,85 Euro brutto.

c) Pfosten-Riegel-Fassade 

Der Zuschlag für das Gewerk Pfosten-Riegel-Fassade wurde einstimmig an die Firma VHB GmbH & Co. KG, Woringen zum Angebotspreis von 157.880,03 Euro brutto erteilt.

d) Sanitärarbeiten

Den Zuschlag für das Gewerk Sanitärarbeiten erhielt einstimmig die Firma Huschka GmbH, Achern zum Angebotspreis von 73.341,78 Euro brutto.

e) Heizungsarbeiten

Der Zuschlag für das Gewerk Heizungsarbeiten wurde einvernehmlich an die Firma Volz GmbH, Achern zum Angebotspreis von 229.816,91 Euro brutto erteilt.

f) Kältetechnische Arbeiten

Der Zuschlag für das Gewerk Kältetechnische Arbeiten wurde einstimmig an die Firma HAAG GmbH, Landau zum Angebotspreis von 120.307,64 Euro brutto erteilt.

g) Lüftungsarbeiten 

Der Zuschlag für das Gewerk Lüftungsarbeiten wurde einstimmig an die Firma Lüftungs-Klima Brak GmbH, Schutterwald zum Angebotspreis von 116.870,22 brutto erteilt.

h) Stark- und Schwachstromanlagen

Der Zuschlag für das Gewerk Stark- und Schwachstromanlage wurde einvernehmlich an die Firma Badenelektra GmbH, Offenburg zum Angebotspreis von 557.495,35 Euro brutto erteilt.

 

Sanierung Hallenbad und Sporthalle, Ortsteil Greffern
Vergabe einer Studie zur Ermittlung der Richtkosten, Sachstandsbericht

Seit der Inbetriebnahme des Hallenbades im Jahr 1976 wurden immer wieder Reparaturen und Sanierungen vorgenommen, die technische und bauliche Grundsubstanz stammt allerdings immer noch aus dem Jahr der Errichtung.

Im Rahmen einer Studie sollen „Richtkosten“ für die Sanierung des gesamten Gebäudebestandes ermittelt werden. Als Grundlage können u.a. die Erkenntnisse der bauphysikalischen Untersuchungen herangezogen werden. Richtkosten für die technischen Anlagen wurden bereits durch das Büro Kannewischer ermittelt. Darüber hinaus sollen Vorschläge für eine Modernisierung im Rahmen der bestehenden Raumstruktur einhergehend mit einer Verbesserung der Funktionsabläufe, Einrichten eines zeitgemäßen Gebäudes für Sport und Schwimmen sowie einer Steigerung der Aufenthaltsqualität gemacht werden. Die Studie soll als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen dienen.

Für die Bearbeitung der Studie haben die Büros Kannewischer sowie Kurz und Fischer bereits Grundlagen geschaffen. Es wird empfohlen, eine Untersuchung des Tragwerkes, vor allem in der Schwimmhalle, durch einen Tragwerksplaner, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Materialprüfungsinstituts durchzuführen.

Die Studie wird ohne Unterstützung von Fachplanerdisziplinen, wie beispielsweise Landschaftsarchitektur, Elektroplanung usw. erstellt. Deren Zuarbeit ist in einem späteren Planungsschritt grundsätzlich erforderlich, mit allen möglichen Auswirkungen auf das Konzept, die Kosten und die Termine.

Die Studie wird von 4a Architekten GmbH, Stuttgart zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 25.000 Euro netto angeboten.

Die Gemeindeverwaltung hat 4a Architekten, Stuttgart mit der Erstellung der zuvor beschriebenen Studie beauftragt. Mit den Untersuchungen der Tragwerkskonstruktionen wurde Zachmann Ingenieurbüro für Baustatik GmbH, Bühl beauftragt. Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise zu.

 

Abbruch verfallsbedrohter baulicher Anlagen

Die Verwaltung informierte über die Inhalte des § 65 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Demnach kann die Baurechtsbehörde die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten verpflichten, bauliche Anlagen abzubrechen oder zu beseitigen, soweit diese nicht genutzt werden und im Verfall begriffen sind. Die Bestimmungen des Denkmalschutzes bleiben unberührt. Diese Rechtsnorm wurde inhaltlich erst im Jahr 2019 geschaffen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, dem Gemeinderat die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung in besonderen Einzelfällen vorzuschlagen. Der Gemeinderat berät dann, ob an die Untere Baurechtsbehörde (für die kreisangehörige Gemeinde ist zuständig das Landratsamt) ein Antrag gestellt wird. Den Rückbau eines „im Verfall begriffenen“ Gebäudes anzuordnen. Beispielsweise einer unbewohnbaren Brandruine.

Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.

 

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020 / 2021 

Daniela Reif, Kita-Gesamtleitung stellte die Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020 / 2021 vor. Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet Städte und Gemeinden eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken.

In Rheinmünster sind von 254 derzeit verfügbaren KiTa-Plätzen 79,9 Prozent belegt.

Zudem stehen in der Tagespflege durch vier Tagesmütter 18 Betreuungsplätze zur Verfügung. Von einem Anstieg der Bevölkerungszahl in Rheinmünster ist und der Nachfrage nach weiteren U3-Betreuungsplätzen wird ausgegangen.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Besichtigung der Kindertagesstätten in Rheinmünster 

Aufgrund von Gesetzesänderungen fand mit Frau Büschel, Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) sowie Frau Hippert, Fachberaterin und Frau Reif, Kita-Gesamtleitung eine Besichtigung aller vier Kitas der Gemeinde Rheinmünster statt. 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss in den Krippengruppen für alle Kinder in Kindertagesstätten ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt werden. Für altersgemischte Gruppen im Ganztagesbetrieb sind pro Gruppe zehn Schlafmöglichkeiten außerhalb des Gruppenraumes erforderlich. Möglich ist auch eine „Raum-in-Raum“ Lösung, das heißt, dass in einem Gruppenraum eine zweite Ebene baulich abgeteilt und schallisoliert wird.

Einvernehmlich beauftragte der Gemeinderat das gemeindliche Bauamt, die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in allen vier Kitas zu prüfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die dafür benötigten Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2021 eingestellt. Über die Höhe wird gesondert berichtet und ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu beschließen.