Gemeindewald Rheinmünster
a) Bewirtschaftungsplan Forstwirtschaftsjahr 2023
Forstdirektor Clemens Erbacher stellte die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes für das Jahr 2023 vor.
Nach der vorgelegten Planung stehen Erträge in Höhe von 294.550 € (Vorjahr: 281.100 €) Aufwendungen von 427.450 € (Vorjahr: 390.300 €) gegenüber.
Im Ergebnis ergibt sich ein Defizit von 132.900 €. (Vorjahr: 109.200 €)
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2023 einvernehmlich zu.
b) Festsetzung der Brennholzpreise
Entsprechend der Marktentwicklung waren die Brennholzpreise anzupassen. Die Preissteigerung ergibt sich zudem aus den steigenden Material- und Personalkosten, sowie den gestiegenen Aufarbeitungskosten gegenüber den Vorjahren.
Für den lokalen Markt werden folgende Endverbraucherpreise inklusive Mehrwertsteuer empfohlen:
Holzsorte | Holzart | Preis Vorjahr (2021) |
Preis (2022) |
Brennholz lang | Hartholz | 55,00 €/fm = (38,50 €/Ster) |
70,00 €/fm = (49,00 €/Ster) |
Brennholz lang | Weichholz (Erle) |
45,00 €/fm = 31,50 €/Ster |
55,00 €/fm = (38,50 €/Ster) |
Brennholz lang | Nadelholz | 38,00 €/fm = (26,50 €/Ster) |
50,00 €/fm = (35,00 €/Ster) |
Brennholz lang | Weichholz (Pappel, Weide) |
30,00 €/fm = (21,00 €/Ster) |
40,00 €/fm = (28,00 €/Ster) |
Sterholz | Bürgergabholz | 46,00 €/Ster | 50,00 €/Ster |
Sterholz | Weichholz (Erle) | 61,00 €/Ster | 80,00 €/Ster |
Sterholz | Hartholz | 66,00 €/Ster | 88,00 €/Ster |
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Auflistung hinsichtlich der Preisgestaltung und der Verpflichtung zum Nachweis eines Motorsägelehrgangs für Selbstwerber einstimmig zu.
Die Aufarbeitung von Flächenlosen mit der Motorsäge stellt eine gefahrengeneigte Tätigkeit dar. Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist Waldarbeiter-Schutzkleidung einschließlich Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz zu tragen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes dürfen auch nur schadstoffreduzierte Sonderkraftstoffe und biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden. Selbstwerber dürfen nur zugelassen werden, sofern diese einen Motorsägenkurs besucht haben.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist auch für den Käufer von Brennholz lang von Bedeutung. Bei Aufarbeitung des Holzes am Waldweg gelten die gleichen Sicherheitsstandards.
c) Kriterien zur Brennholzvergabe
Aufgrund der derzeitigen Lage ist zu erwarten, dass in diesem Jahr eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Brennholz erfolgen wird. Bisher gab es für die Vergabe von Brennholz (Schlagraum und Brennholz lang) keine Bestimmungen, da Anfragen bisher immer bedient werden konnten.
Für die Vergabe von Brennholz lang erfolgte bisher eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Rheinmünster, danach konnten Interessierte ihren Bedarf anmelden. Den Zuteilungswünschen konnte in den vergangenen Jahren weitestgehend entsprochen werden.
Bei Schlagraum erfolgte eine Versteigerung von Losen, wobei der Meistbietende den Zuschlag erhielt.
Auf Grund der höher zu erwartenden Anmeldungen und Zuteilungswünschen wurde darüber beraten, ob in diesem Jahr Kriterien aufgestellt werden, die die Zuteilung von Brennholz regeln (z.B. Kontingent beschränken). Die Forstverwaltung und das gemeindliche Bauamt wurden beauftragt, Kriterien für die Brennholzvergabe zu erarbeiten.
Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark Sektor B – Änderung“,
Stellungnahme der Gemeinde Rheinmünster, Beschlussfassung über Sortimentsliste
Ziel der Bebauungsplanänderung im B-Sektor ist eine bessere Gestaltung des Airport Boulevards. Einzelhandel (mit Einschränkung auf nicht-zentrenrelevante Sortimente und eine Handwerkerregelung) soll im neuen Bebauungsplan in Teilbereichen zugelassen werden. Der Gemeinderat beschloss zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Baden-Airpark-Sektor-B-Änderung“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen. Der vorgelegten Sortimentsliste wurde zugestimmt.
Antrag auf Genehmigung zu überplanmäßigen Aufwendungen
a) Schul- u. Vereinssporthalle, Ortsteil Stollhofen, Elektrospeicher
Wegen eines Defekts musste der Elektrospeicher in der Schul- und Vereinssporthalle im Ortsteil Stollhofen ausgetauscht werden.
Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.141,99 Euro einvernehmlich zu.
b) Brückenbauwerk Scheidgraben, Ortsteil Stollhofen
Die Sanierung der Scheidgrabenbrücke wurde bereits im Jahr 2021 durchgeführt und abgeschlossen. Hierzu waren Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. Trotz Zusage, die Maßnahme noch im Jahr 2021 abzurechnen, wurde die Schlussrechnung über rund 65.000 Euro nicht im vergangenen Jahr, sondern erst im August dieses Jahres vorgelegt. Weitere Mittel von rund 10.000 Euro sind erforderlich, um die Honorarkosten begleichen zu können, die ebenfalls noch nicht abgerechnet sind. Aufgrund der Zusage, die Maßnahme noch im Jahr 2021 abrechnen zu können, ist eine Übertragung der Mittel bzw. eine Neuansetzung unterblieben. Es wurden lediglich 10.000 Euro für 2022 veranschlagt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 Euro zu.
Spendenannahmen
Die Gemeinde erhielt für ihre Einrichtungen von Juli bis September 2022 Geldspenden in Höhe von 3.250 Euro. Da zwischen dem Spender und der Gemeinde Rheinmünster kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, nahm der Gemeinderat die Geldspende in Höhe von 3.250 Euro einstimmig an.
Finanzbericht, 3. Quartal 2022
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen legte den Finanzbericht für das dritte Quartal 2022 vor. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
Entgeltordnung für die Benutzung von Hallen, Räumen, sonstigen Einrichtungen, Plätzen sowie Inventar der Gemeinde Rheinmünster, Vorberatung
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen legte einen Entwurf für die Entgeltordnung für die Benutzung von Hallen, Räumen, sonstigen Einrichtungen, Plätzen sowie Inventar der Gemeinde Rheinmünster vor. Die Gebührenordnung wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet auf die Euro-Währung angepasst. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, Vorschläge für eine angemessene Gebührengestaltung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. In einer der nächsten Sitzungen wird der Entwurf einer neuen Entgeltordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurden gebeten, eigene Anregungen vorzutragen bzw. Vorschläge zu machen.
Neufassung Entgeltordnung für das Hallenbad Rheinmünster, Beschlussfassung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine neue Entgeltordnung für das Hallenbad Rheinmünster. Diese tritt am 01.11.2022 in Kraft und wird in der aktuellen Ausgabe des Gemeindemitteilungsblattes veröffentlicht.
Gebührenkalkulation und Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der vorgelegten Gebührenkalkulation für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften unter Berücksichtigung folgender Ermessenentscheidungen zu: Höhe des Gebührensatzes (Festsetzung) sowie Festlegung des Kalkulationszeitraumes (maximal fünf Jahre), einheitlicher Gebührensatz (Gesamteinrichtung § 13 Abs. 1 KAG), Kalkulationsmodell, Einstellung der gebührenfähigen Kosten, Höhe des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals (1,5 Prozent), Verzinsung des Anlagekapitals nach der Restwertmethode, Höhe Abschreibungssätze, Abschreibungsmethode (Bruttoverfahren) sowie Schätzungen/Schätzwerte.
Der Gemeinderat sprach sich zum 01.12.2022 für eine Benutzungsgebühr von 320,83 Euro je Wohnplatz und Kalendermonat aus.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderungen.
Gemeindliche Veranstaltungen; weiteres Vorgehen aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen
Über gemeindliche Veranstaltungen ist noch Beschluss zu fassen, ob diese unter Pandemiebedingungen stattfinden können. Die Entwicklung wird abgewartet und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten und beschlossen. Dies betrifft insbesondere beispielsweise Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Bebaute gemeindliche Liegenschaften, Nutzung
Die Fest- und Turnhalle bei der ehemaligen Grundschule im Ortsteil Stollhofen, Bannstraße 21 wird überwiegend für den Schul- und Vereinssport genutzt.
Klassenräume, Sanitäreinrichtungen und Duschen im Untergeschoss müssen „umgenutzt“ werden. Über die Erstaufnahmestellen des Landes Baden-Württemberg und die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises erreichen die Städte und Gemeinden vermehrt Menschen, die aus ihren Herkunftsländern flüchteten. Aufgrund der beständigen Zuweisung von Flüchtenden aus europäischen und außereuropäischen Krisenregionen kommen viele Kommunen an die Grenzen der Unterbringungsmöglichkeiten. Mit der Folge, dass dort Turn- und Festhallen belegt werden müssen, damit ankommende Menschen sprichwörtlich „ein Dach über dem Kopf haben“. Die Belegung von Turn-und Festhallen hat allerdings zur Folge, dass weder Schul-, noch Vereinssport möglich ist. Darüber hinaus stehen diese Hallen nicht mehr für Veranstaltungen im musisch-kulturellen Bereich und oder für sonstigen Vereinsbetrieb zur Verfügung.
Die Gemeinde Rheinmünster hat in allen eigenen Wohngebäuden Flüchtlinge bzw. Obdachlose aufgenommen. Dankenswerterweise konnten private Unterkünfte angemietet werden. Zusätzlich hat die Gemeinde Wohnraum für Obdachlose und Flüchtlinge geschaffen. Darüber wurde ein Mehrfamilienhaus erworben. Zurzeit wird ein gemeindliches Anwesen mit neuen Wohneinheiten Grundhaltungen saniert. Nachdem alle Möglichkeiten zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ausgeschöpft waren, wurden in der ehemaligen Grundschule Stollhofen übergangsweise Wohn- und Schlafmöglichkeiten eingerichtet. Dazu wurden sogenannte Feldbetten beschafft. Behelfsweise wurden einfache Kochstellen geschaffen und Waschmaschinen zur Reinigung der Bekleidung angeschafft.
Die Gemeinde Rheinmünster hat seit dem Jahr 2015 insgesamt 186 Flüchtlinge aufgenommen. Davon befinden sich derzeit fast einhundert Flüchtlinge in kommunalen Unterkünften. Der Gemeinde Rheinmünster ist es gelungen, bisher sieben Privatwohnungen anzumieten.
In der Zeit vom 06.04.2021 bis 29.06.2022 hatte die Gemeinde Rheinmünster zusammen mit dem Seniorenzentrum Rheinmünster im Ortsteil Stollhofen (Curatio) ein Corona-Testzentrum im Erdgeschoss der ehemaligen Grundschule eingerichtet. In diesem Zeitraum wurden rund 20.000 Tests abgenommen, hiervon waren 250 Personen „positiv“ auf Corona getestet.
Im Jahr 2019 hatte das Architekturbüro „PLANUM“ auf einmütigen Beschluss des Gemeinderats die ersten Planungen für den Umbau der ehemaligen Grundschule in eine Ortsteil übergreifende, größere Kindertagesstätte mit einem erweiterten Betreuungsangebot entworfen und dem Gemeinderat vorgestellt. Die damalige Kostenschätzung betrug nahezu eine Million Euro. Der Gemeinderat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die aktualisierte Planung informiert sowie einer aktualisierten Kostenschätzung.
Der Gemeindeverwaltung ist es ein wichtiges Anliegen darauf hinzuweisen: das Gebäude Bannstraße 21 „Grundschule im Ortsteil Stollhofen“ wird sorgfältig und vorausschauend bewirtschaftet und zweckdienlich genutzt. Die Vorgaben des Gemeinderats sind einzuhalten. Ein willkürlich veranlasster Leerstand ist damit nicht verbunden.
Die im Gebäude liegenden Vereinsräume, der Gemeinschaftsraum einschließlich Teeküche und Garderobe im Untergeschoss und die Turn- und Festhalle mit deren Nebenräumen stehen den bisherigen Nutzern uneingeschränkt zur Verfügung.