Kreisverkehrsanlage; Ortsteil Stollhofen; Ausführungsbeschluss
Aufgrund der Beschlusslage des Gemeinderates vom 14.10.2019 wurden die Gesamtkosten begrenzt auf 100.000 Euro.
Für die Gestaltung der Kreisverkehrsanlage mit einer Blühwiese (einschließlich Nebenkosten) wurden Kosten in Höhe von 54.000 Euro und zusätzlich für die Bepflanzung des Fahrbahnteilers 33.000 Euro von einem beauftragten Ingenieurbüro veranschlagt. Die hohen Kosten sind unter anderem zurückzuführen auf den erforderlichen Bodenaustausch.
Aufgrund der sich abzeichnenden Haushaltssituation sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich mit acht Stimmen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen dafür aus, von einer Ausschreibung bis auf weiteres abzusehen.
Bebauungsplan „Östlich der Kirche“, Ortsteil Söllingen; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, das Baugebiet „Östlich der Kirche“ in Söllingen zu entwickeln.
Einstimmig erging nachfolgender Beschluss des Gemeinderates:
Für den im Lageplan / Abgrenzungsplan vom 30.01.2020 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes
„Östlich der Kirche“, Ortsteil Söllingen mit Bildung des nichtständigen Umlegungsausschusses
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, die Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Kirche“ auf der Gemarkung Söllingen neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat:
Aufgrund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), wird hiermit für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Kirche“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 BauGB) angeordnet. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Östlich der Kirche“.
Zur Durchführung der Umlegung „Östlich der Kirche“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB-DVO) gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, Bürgermeister Helmut Pautler und sechs weiteren Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates. Als Mitglieder des Ausschusses wurden einstimmig gewählt:
Mitglieder | Stellvertreter |
---|---|
Franz Leonhard | Marcel Nagel |
Benjamin Koch | Christoph Kohler |
Peter Meier | Rainer Delkof |
Reiner Siegel | Dr. Martin Kropfgans |
Christian Knäbel | Valeska Hilscher-Will |
Hubertus Stollmaier | Helene Götz |
Als beratende Sachverständige wurden bestellt:
Bautechnischer Sachverständiger: | Konrad Reith |
Vermessungstechnischer Sachverständiger: | Dr. Ing. Matthias Neureither |
Wertberichtigung der Beteiligung der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH (BTG) an der Baden Airpark GmbH
Die Gemeinde Rheinmünster ist an der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung von Kommunen, Landkreisen und sonstigen öffentlichen Körperschaften sowie gegebenenfalls Privaten aus der Region an der als Tochtergesellschaft der Flughafen Stuttgart GmbH gegründeten Baden Airpark Erwerbsgesellschaft mbH, künftig Baden Airpark GmbH.
In der Gesellschafterversammlung am 02. Dezember 2019 wurde dargelegt, dass die stetigen hohen Abschreibungen der BAG, welche zu wesentlichen Teilen durch den laufenden Betrieb nicht erwirtschaftet werden können, das Anlagevermögen der BAG jährlich verringern und damit auch der Wert der Beteiligung der Gesellschafter. Der Beteiligungswert muss deshalb angepasst werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen die Anpassung des Beteiligungswertes an der BTG zur Kenntnis.
Spendenannahmen
Die Gemeinde erhielt für ihre Einrichtungen für den Zeitraum November 2019 bis Januar 2020 Geldspenden in Höhe von insgesamt 10.820,00 Euro.
Da zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, nahm der Gemeinderat die Spenden einvernehmlich an.