Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude; Arbeitsvergaben
Für den Umbau und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wurde bereits im Jahr 2002 eine erste Baugenehmigung erteilt. Damals war vorgesehen, Teile der Verwaltung im Gebäude der ehemaligen Klosterhofgaststätte unterzubringen. Die ehemalige Klosterhofgaststätte mit Remise wurde von der Gemeinde Rheinmünster im Jahr 1986 erworben. Die Baugenehmigung bezog sich demnach lediglich auf Eigentumsflächen der Gemeinde, das sogenannte „Torgebäude“ (Wohnturm nördlich des Klostertores) blieb unberücksichtigt.
Im Jahr 2014 konnte die Gemeinde Rheinmünster dieses angrenzende Wohngebäude „Klosterhof 1“ erwerben. Daraufhin wurde die bisherige Planung überarbeitet und der „Wohnturm“ als Bindeglied zwischen den schon in Gemeindebesitz befindlichen Gebäuden mit eingebunden. Hierzu liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2017 vor. Diese sah vor, den Ratssaal in das Erdgeschoss der ehemaligen Klosterhofgaststätte zu verlegen, das Erdgeschoss der Remise sollte als Trauzimmer verwendet werden. Im Obergeschoss waren Büroräume vorgesehen.
Die überarbeitete, angepasste Genehmigungsplanung sieht nun vor, diese Räume zusammenzulegen: Es entsteht damit ein multifunktioneller Raum, der für Ratssitzungen, Trauungen und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann. Der Ausführungsbeschluss hierzu wurde von den Mitgliedern des Gemeinderates im März dieses Jahres gefasst.
Begleitet wird dieses Bauvorhaben durch den Arbeitskreis „Umbau und Sanierung Rathausgebäude“.
Das Verwaltungsgebäude liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Historische Ortsmitte Schwarzach“. Somit kann das Bauvorhaben mit insgesamt 85% gefördert werden (= Kostenerstattungsbetrag). Hiervon erhält die Gemeinde Rheinmünster sodann eine Finanzhilfe von 60%. Dies entspricht im Ergebnis einer Förderung von rd. 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Erd-, Beton- und Maurerarbeiten (Los 1)
Abbrucharbeiten (Los 2)
Stahlbauarbeiten (Los 3) Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Zuschlag für das Gewerk Erd-, Beton- und Maurerarbeiten, Abbrucharbeiten und Stahlbauarbeiten an die Firma Haas & Haas GmbH, Lichtenau, zum Angebotspreis von 466.796,48 Euro brutto zu erteilen. - Gerüstbauarbeiten Der Zuschlag für das Gewerk Gerüstbauarbeiten wurde einvernehmlich an die Firma Burkart Gerüstbau GmbH, Rheinstetten, zum Angebotspreis von 39.661,51 Euro brutto erteilt.
- Holz- und Zimmerarbeiten Einstimmig vergab der Gemeinderat die Holz- und Zimmerarbeiten an die Firma Kohler oHG, Ottersweier zum Angebotspreis von 171.092,25 Euro brutto.
- Dachdeckungsarbeiten Den Zuschlag für die Dachdeckungsarbeiten erhielt einvernehmlich die Firma Haas & Haas GmbH, Lichtenau zum Angebotspreis von 295.140,41 Euro brutto.
- Klempnerarbeiten Einvernehmlich beauftragte der Gemeinderat die Firma MDM Bedachungen, Haßloch mit den Klempnerarbeiten zu Angebotspreis von 85.679,11 Euro brutto.
Eigenkontrollverordnung, Ortsteil Schwarzach; Arbeitsvergabe
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt im Zuge der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung die öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanäle und Schächte) optisch untersuchen und beurteilen zu lassen.
Das Vergabeverfahren umfasst die Hochdruckreinigung und die Inspektion der Kanalisation mit einer Streckenlänge von 22.300 Meter und rund 700 Schächten in den Ortsteilen Schwarzach und Hildmannsfeld.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten an die Firma Kress GmbH, Achern zum Angebotspreis von 182.686,90 Euro brutto zu erteilen.