Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019

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Verpflichtung, Gemeinderat Christoph Kohler

Bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 wurde Christoph Kohler als neuer Gemeinderat gewählt. Da er in den vergangenen Sitzungen am 15.07.2019 und am 23.09.2019 nicht anwesend sein konnte, wurde er von Bürgermeister Helmut Pautler nachträglich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.

 

Wahl des Ortsvorstehers und des Ortsvorsteher-Stellvertreters, Ortsteil Greffern

Aufgrund der Vorschläge aus dem Ortschaftsrat Greffern wurde der Ortsvorsteher einstimmig bei einer Enthaltung und der Stellvertreter einstimmig bei zwei Enthaltungen jeweils in offener Wahl gewählt. Der offenen Wahl hatten die Ratsmitglieder vorab einstimmig zugestimmt.

Ortsvorsteher, Ortsteil Greffern:

Christoph Kohler

Ortsvorsteher-Stellvertreter, Ortsteil Greffern:

Hubertus Stollmaier

 

Ortsbeauftragte/r, Ortsteil Schwarzach, grundsätzliche Aussprache,
Anregungen für sachliche Zuständigkeiten

Die Mitglieder des gemeindlichen Hauptorgans haben in der Sitzung vom 16.07.2018 die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass der Ortsteil Schwarzach nach Beendigung der Amtszeit keinen Ortschaftsrat fortführt. Im Ortsteil Schwarzach besteht folglich seit der Kommunalwahl am 26.05.2019 kein Ortschaftsrat. Die Aufgaben werden derzeit zusätzlich durch die Kernverwaltung abgedeckt.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Ortschaftsverfassung für den Ortsteil Schwarzach wurde den Mitgliedern des neuen Gemeinderates von dem bis Mai im Amt befindlichen Hauptorgan übertragen, darüber zu beraten und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein „Bindeglied“ zwischen Einwohnerschaft und Gemeindeverwaltung in die Selbstverwaltungskörperschaft eingebunden werden soll. Eine Möglichkeit hierzu besteht in der Berufung eines/einer ehrenamtlichen „Ortsbeauftragten“.

Mehrheitlich mit zehn Zustimmungen und sieben Gegenstimmen bei einer Enthaltung erging nachfolgender Beschluss:
Die Verwaltung soll für die Vorstellung in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen ein „Konzept“ ausarbeiten, welche Aufgaben auf einen ehrenamtlicher Ortsbeauftragter übertragen werden können.

 

Schulgebäude Ortsteil Stollhofen; Vorstellung Planung
Umnutzung als Kindertagesstätte
 

Michael Schönle von Planum Architekten, Bühl stellte ein mögliches Planungskonzept für eine Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes im Ortsteil Stollhofen in eine Kindertagesstätte vor. Die voraussichtlichen Kosten für die Umbaumaßnahmen werden rund 1 Mio. Euro veranschlagt. Es könnten bis zu einhundert Kinder dort untergebracht werden.

Der bestehende Kindergarten im Ortsteil Stollhofen ist für rund 75 Kinder ausgelegt.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Rat und Verwaltung haben nun die Aufgabe, ein gemeindliches Konzept zu erarbeiten, welches den Platzbedarf in allen vier Einrichtungen berücksichtigt.

 

Bebauungsplan Mühlfeld, Ortsteil Stollhofen; Änderung des Bebauungsplanes

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Mühlfeld in Form einer Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ablauf Zinsbindung Kredit

Zum 30.12.2019 besteht bei dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Restschuldbetrag in Höhe von 79.070,81 Euro.

Einstimmig wurde das Rechnungsamt beauftragt, den Kredit fristgerecht zur Rückzahlung der Restschuld zu kündigen. Die überplanmäßige Ausgabe zur Zahlung der Restschuld wurde genehmigt.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ablauf Zinsbindung Trägerdarlehen 

Einstimmig wurde das Rechnungsamt beauftragt, das von der Gemeinde Rheinmünster an den Eigenbetrieb Wasserversorgung gewährte Darlehen in Höhe von 250.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 % pro Jahr um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die jährlichen Zinszahlungen vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den Haushalt betragen somit 3.750 Euro.

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Ablauf Zinsbindung Kredite 

Einstimmig wurde das Rechnungsamt beauftragt, den Kredit zur Rückzahlung der Restschuld in Höhe von 118.606,21 Euro fristgerecht zum Jahresende 2019 zu kündigen. Die überplanmäßige Ausgabe wurde genehmigt. 

  

Spendeneinnahmen Mai bis September 2019 

Die Gemeinde Rheinmünster erhielt für ihre Einrichtungen im Zeitraum vom 01.05.2019 bis 26.09.2019 Geldspenden in Höhe von insgesamt 859,23 Euro.

Zwischen dem jeweiligen Spender und der Gemeinde Rheinmünster besteht kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmung, welches einer Spendenannahmen entgegensteht. Die Spenden in Höhe von 859,23 Euro  wurden einstimmig angenommen.

 

Verein „Bühler Tafel e.V.“, befristete Zuwendung 

Der Verein „Bühler Tafel e.V“ wurde im Jahr 2008 gegründet mit dem Ziel, in Bühl und Umgebung vorhandene Lebensmittelüberschüsse, die sonst vernichtet würden, einem finanziell schwächer gestellten Personenkreis zugänglich zu machen.

Hierzu wurde in der Bühlertalstraße 6 in Bühl ein Ladengeschäft eingerichtet, in dem sich seither bedürftige Personen aus Bühl und Umgebung mit preisgünstigen Nahrungsmitteln versorgen können.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat dem Verein „Bühler Tafel e.V.“ einen Mietzuschuss in Höhe von 1.500 Euro für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 zu gewähren.