Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 06.12.2021

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Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster, Bedarfs- und Entwicklungsplan 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr Rheinmünster. Darüber hinaus wies Feuerwehrkommandant Thomas Hofmann auf weitere dringend notwendige Ausgaben hin.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ab dem Jahr 2022 neue Brandmelder bzw., wo möglich, eine Nachrüstung von vorhandenen Geräten für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Im Haushalt 2022 müssen hierfür zusätzlich 35.000 Euro eingestellt werden.

 

Bebauungsplan Mühlfeld, Ortsteil Stollhofen; 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 

Um einen möglichst großen Gestaltungsfreiraum bei der Umsetzung von Bauvorhaben zu gewährleisten, beabsichtigt die Gemeinde Rheinmünster die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfeld“ im Ortsteil Stollhofen.

Einstimmig erging nachfolgender Beschluss:
Der Bebauungsplan „Mühlfeld“ – 4. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Mühlfeld“ i.d.F. vom 24. November 2021 wird gebilligt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

 

Ernennung zur Standesbeamtin
a) Juliane Oser, Gemeinde Rheinmünster
b) Meryem Polat, Stadt Lichtenau 

Einstimmig wurden Juliane Oser, Gemeinde Rheinmünster und Meryem Polat, Stadt Lichtenau zur Standesbeamtin ernannt. Damit ist gewährleistet, dass in Notfällen eine gegenseitige Vertretung in den benachbarten Standesamtsbezirken möglich ist und dringende Angelegenheiten im Sinne der Einwohnerschaft bearbeitet werden können.