Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2022

Veröffentlicht am

Bebauungsplan „Östlich der Kirche“, Ortsteil Söllingen; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

Nach mehrmaligen Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplanes aufgrund fehlender Mitwirkung von Grundstückseigentümern wurde ein neuer Entwurf vorgelegt.

Die nun vorgenommene Planänderung mit der Ausweisung von privaten Grünflächen für die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Kirchstraße und der Eisenbahnstraße führt dazu, dass der Bebauungszusammenhang, der Voraussetzung für ein Verfahren nach § 13 b BauGB ist, nicht mehr hergeleitet werden kann. Daher wird der Bebauungsplan auf ein vollständiges Verfahren mit Umweltprüfung umgestellt und hier ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Einstimmig erging nachfolgender Beschluss:
Für den im Vorentwurf vom 22.11.2022 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

Lärmaktionsplan; Vorstellung Angebot 

Peter Koehler, Firma Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG stellte ein Angebot für einen Lärmaktionsplan vor. Er erläuterte die rechtlichen Vorgaben für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Auslösewerte nach EU-Recht betragen ein Mindestverkehrsaufkommen von 8.200 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden.

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, eine Verkehrszählung durch Firma Koehler in nachfolgenden Gemeindestraßen durchführen zu lassen:

  • Ortsteil Greffern: Zur Rheinfähre, Industriestraße
  • Ortsteil Schwarzach: Hurststraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Ulmer Straße
  • Ortsteil Söllingen: Rheinstraße, Kirchstraße
  • Ortsteil Stollhofen: Leiberstunger Straße, Grünfeldstraße, Rastatter Straße

 

Bauhof Rheinmünster, Entwässerungsarbeiten, Arbeitsvergabe 

Den Zuschlag für die Entwässerungsarbeiten erhielt einstimmig die Firma PEKA, Pflaster-, Erd- und Kabelbau GmbH, Ottersweier, zum Angebotspreis von 89.867,74 Euro brutto. 

 

Entgeltordnung für die Benutzung von Hallen, Räumen, sonstigen Einrichtungen, Plätzen sowie Inventar der Gemeinde Rheinmünster; Beschlussfassung für die Benutzung von Hallen, Räumen, sonstigen Einrichtungen, Plätzen sowie Inventar der Gemeinde Rheinmünster

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich dem vorgelegten Entwurf mit ergänzten Änderungen der Entgeltordnung zu. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 01.07.1997 außer Kraft. 

 

Gebührenkalkulation der zentralen und dezentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 bis 2024 sowie Satzungsänderungen Abwassersatzung und Entsorgungssatzung 

Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der vorgelegten Gebührenkalkulation bzw. dem Beschlussantrag einstimmig zu und beschlossen die entsprechende Satzungsänderung. Auf die vorliegende Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) der Gemeinde Rheinmünster vom 21.07.2008 wird hingewiesen. 

 

Narrenclub Greffner Rhingschnooge e. V.; Antrag zur Aufnahme in die Vereinsförderrichtlinien und Änderung der Vereinsförderrichtlinien 

Einvernehmlich beschloss der Gemeinderat die Aufnahme des Narrenclubs Greffner Rhingschnooge e. V. zu den „Sonstigen Vereinen“ der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Rheinmünster. Aufgrund der herausragenden Jugendarbeit wird der Verein zu Abschnitt C „Vereine, die sich in besonderem Maße der Jugendarbeit widmen sowie Jugendvereine und Jugendorganisationen“ und erhält die entsprechenden finanziellen Zuwendungen.

Nicht berücksichtigt werden faschingsorientierte Vereine oder Vereinigungen mit einer jahreszeitlich abhängigen Ausrichtung.