Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2020

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Kita-Aufnahmeverfahren, vertragliche Grundlagen 

Daniela Reif, Kita-Gesamtleiterin stellte die Aufgaben der Gesamtleitung vor.

Ziel ist eine einheitliche Ordnung der Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Rheinmünster als Trägerin der KiTas.

Die Gemeindeverwaltung legt ein einheitliches Verfahren der Anmeldung und der Zusammenarbeit zu Grunde. Die Neuordnung sieht einen privatrechtlichen Rahmen vor. Für das KiTa-Jahr 2020/2021 werden die Gebühren weiterhin auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erhoben.

Das Pilotjahr 2020/2021 wird mit dazu genutzt, eine Weiterentwicklung der Gebührenstruktur vorzunehmen und einen einheitlichen rechtssicheren Rahmen zu erarbeiten.

Ausführliche Informationen folgen durch die Gesamtleitung an vier Elternabenden in den jeweiligen KiTas.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und wird nach dem Pilotjahr über das weitere Vorgehen beschließen.

 

Ortsbeauftragte/r Ortsteil Schwarzach

Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigte, eine/n ehrenamtlich tätige/n Ortsbeauftragte/n für den Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld zu bestellen und ihm/ihr Aufgaben zuzuweisen, die den räumlichen Wirkungskreis des Ortsteils Schwarzach mit Hildmannsfeld betreffen.

Vorgeschlagen wurde bereits in der Sitzung am 27. Juli 2020 Dieter Brombacher, ein langjähriges Mitglied des Gemeinderates, der über die erforderliche Erfahrung für diese Tätigkeit verfügt. Eine mögliche Aufwandsentschädigung sollte in der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeiten geregelt werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte zwischen einem Viertel bzw. einem Drittel der Besoldung/Bezüge eines Ortsvorstehers liegen.

In der Sitzung am 27.07.2020 stimmte der Gemeinderat mit neun Ja-Stimmungen und neun Gegenstimmen bei einer Enthaltung ab. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussantrag als abgelehnt. Ein zweiter Wahlgang war für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen.

In der Sitzung am 05.10.2020 wurde zunächst über einen Sachantrag abgestimmt, ob ein Ortsbeauftragter für den Ortsteil Schwarzach bestellt werden soll. Über den Antrag wurde bei Stimmengleichheit mit acht Zustimmungen und acht Gegenstimmen entschieden. Somit gilt der Antrag als abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass für den Ortsteil Schwarzach mit Hildmannsfeld kein Ortsbeauftragter ernannt werden kann.

 

Veranstaltungen Gemeinde Rheinmünster, corona-bedingte Vorgaben,
Einschränkungen und Auflagen, weiteres Vorgehen

Die Verwaltung informierte über die derzeitige Lage im Hinblick auf Veranstaltungen in der Gemeinde Rheinmünster unter Berücksichtigung corona-bedingter Vorgaben.

Die Seniorenweihnachtsfeiern sowie die Kirwe und der Kunsthandwerkermarkt wurden vom Gemeinderat aus Gründen der Gesundheitsvorsorge bereits abgesagt.

Die Neujahrsempfänge wurden von allen Nachbargemeinden im südlichen Landkreis Rastatt abgesagt. Martinsumzüge werden in kleinem Rahmen stattfinden für die Kinder in den KiTas. Der diesjährige Volkstrauertag wird im Ortsteil Stollhofen stattfinden.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, außerplanmäßige Ausgabe

Die Gemeinde Rheinmünster ist am Abwasserzweckverband „Schwarzwasser“ mit 21,64 Prozent beteiligt. Weitere Verbandsmitglieder sind die Städte Lichtenau und Rheinau.

Zur Finanzierung eines neuen Blockheizkraftwerkes muss der Abwasserzweckverband in diesem Jahr einen Kredit aufnehmen.

Der Anteil für die Gemeinde Rheinmünster beträgt rund 64.000 Euro.

Anstatt der Beteiligung an der Kreditaufnahme besteht die Möglichkeit, den Finanzierungsanteil des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung“ als Investitionszuschuss von Rheinmünster an den Zweckverband zu übernehmen.

Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die außerplanmäßige Ausgabe für einen Investitionszuschuss an den Abwasserzweckverband „Schwarzwasser“ in Höhe von 64.000 Euro. Mit dieser Vorgehensweise wird der gemeindliche Eigenbetrieb „Abwasser“ nicht mit Zins und Tilgung belastet. Die Mittel stehen aus dem angesparten „Überschuss“ zur Verfügung.

 

Finanzbericht, 3. Quartal 2020

Kevin Christen, Rechnungsamt stellte den Finanzbericht für das 3. Quartal 2020 vor.

Die Gemeinde Rheinmünster erhält vom Bund und vom Land Baden-Württemberg 1,1 Mio. Euro als Entschädigung für ausfallende Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Bemessungsgrundlage sind hierfür die Gewerbesteuer-Einnahmen der Jahre 2017 bis 2019.  Weitere Mindereinnahmen bezüglich der KiTa-Gebühren sind ebenso auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Des Weiteren können geplante Investitionen teilweise erst im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark – Sektor B – Änderung“ 

Der Zweckverband Söllingen beabsichtigt, den Bebauungsplan „Gewerbepark Baden-Airpark“ im Sektor B zu ändern.

Ziel ist es, für den Sektor B eine klare städtebauliche Struktur und Ordnung neu vorzugeben. Die gewerbliche Nutzung soll weiter gegliedert, Baulinien eingeführt und das Erschließungssystem den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Der Gemeinderat nahm die Änderungen des Bebauungsplanes im Sektor B zur Kenntnis. Änderungen werden nicht vorgetragen.