Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019

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Einrichtung einer Badestelle am Hanfsee, Ortsteil Söllingen 

An der Ostseite des Hanfsees im Ortsteil Söllingen hat die Gemeinde eine Liegewiese eingerichtet, welche durch den gemeindlichen Bauhof gepflegt und sauber gehalten wird. Die Liegewiese wird in den Sommermonaten von zahlreichen Gästen besucht, die in dem Gewässer auch baden.

Da am Hanfsee keine Badeaufsicht vorhanden ist, war bisher in Abstimmung mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband aus haftungsrechtlichen Gründen ein Badeverbot ausgesprochen und eine entsprechende Verbotsbeschilderung angebracht worden.

Diese, in sich widersprüchliche Handhabung, würde bei einem Badeunfall dazu führen, dass die Gemeinde als Eigentümerin und Verkehrssicherungspflichtige des Hanfsees und des Uferbereiches haftungsrechtlich belangt werden könnte.

Für die Beurteilung der örtlichen Situation und der Verkehrssicherungspflicht wurde die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zur Einrichtung einer Badestelle abzugeben. Außerdem wurde beim Landratsamt Rastatt eine naturschutzrechtliche Genehmigung beantragt. Beide Zustimmungen mit entsprechenden Vorgaben liegen inzwischen vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das für den Hanfsee bestehende Badeverbot aufzuheben und dort ab der Badesaison 2020 eine Badestelle nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. einzurichten und zu betreiben.

Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Badestelle entsprechend den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und der naturschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Rastatt einzurichten sowie eine Haus- und Badeordnung zu erstellen. 

 

Bebauungsplan Mühlfeld, Ortsteil Stollhofen, 4. Änderung
Änderung des Bebauunsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Der vorliegende Bebauungsplan soll geändert werden, um Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen zu Wohnzwecken im Ortsteil Stollhofen im Bereich „Mühlfeld“ zu ermöglichen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat:

Der Bebauungsplan „Mühlfeld“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert. Gegenstand der Änderung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 i.V.m § 13 Abs. 3 BauGB).

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus Rheinmünster, Ortsteil Schwarzach, Lindenbrunnenstraße 1, Bauamt, Zimmer 3.2 unterrichten und sich innerhalb zwei Wochen zur Planung äußern.

Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 

Hauptamtsleiter Mathias Bethge stellte den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2019/2020 vor.

Derzeit stehen in den vier Kindergärten 254 Plätze für Kinder über 3 Jahren (Ü3) zur Verfügung. Bereits zu Beginn des Kindergartenjahres sind diese mit 73,87 Prozent ausgelastet. Für die Kleinkindbetreuung der Kinder unter 3 Jahren (U3) hält die Gemeinde Rheinmünster zusätzlich 42 Krippenplätze vor.

Angesichts der Weiterentwicklung von Baugebieten in Rheinmünster ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im U3-Bereich und im Ü3-Bereich steigt.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.