Gemeindeentwicklungskonzept 2035
Der Gemeinderat befasste sich im Mai mit dem Gemeindeentwicklungskonzept 2035 im Rahmen einer Klausurtagung. Die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart unterstützte Verwaltung und Rat bei der Erarbeitung der sogenannten „Leitsätze“ für die Gemeinde Rheinmünster.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat nachfolgende Leitsätze.
- Die Gemeinde Rheinmünster sieht sich in der Verantwortung zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen und setzt daher auf eine nachhaltige Entwicklung.
- Bei der künftigen Entwicklung der Gemeinde Rheinmünster wird der ökologische Anspruch der Gemeinde einen hohen Stellenwert genießen.
- Gleichzeitig gilt es, die Weiterentwicklung von Rheinmünster als attraktiver Wirtschaftsstandort mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
- Die naturräumlichen Besonderheiten der Gemeinde Rheinmünster stellen ein schützenswertes Gut dar, das es zu erhalten gilt.
- Der ressourcenschonende Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen ist gemeinsame Aufgabe von Gemeinderat, Verwaltung und Einwohnerschaft.
- Rheinmünster ist eine lebendige und soziale Gemeinde, in der Familienfreundlichkeit einen hohen Stellenwert einnimmt.
- Die Gemeinde bietet ein vielfältiges Angebot für alle Altersgruppen an. Die Weiterentwicklung dieses Angebots ist gemeinsame Aufgabe von Gemeinderat, Verwaltung und Einwohnerschaft.
- Die Einwohnerschaft genießt die hohe Lebensqualität in der Gemeinde, welche auch für künftige Generationen erhalten bleiben soll.
- Bei allen künftigen Planungen steht das Wohl aller Generationen im Mittelpunkt. Bereits heute vorhersehbare Veränderungen werden daher aktiv und vorausschauend gestaltet.
- Die Gemeinde Rheinmünster fördert das soziale Miteinander und das ehrenamtliche Engagement aller Einwohnerinnen und Einwohner.
Brücke Scheidgraben; Vorstellung Sanierungsplanung
Durch äußere Witterungseinflüsse sind bei der Radwegbrücke über den Scheidgraben im Ortsteil Stollhofen insbesondere die Stahlträgerflächen im Auflagerbereich großflächig korridiert. Zudem sollen die schadhaften Holzbohlen durch dauerhaften Belag ersetzt werden. In der Sitzung wurde eine mögliche Sanierungsplanung vorgestellt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Eigenkontrollverordnung; Arbeitsvergabe
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt, im Zuge der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung die öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanäle und Schächte) optisch untersuchen und beurteilen zu lassen.
Einstimmig wurde der Zuschlag an die Firma Kress GmbH, Achern zum Angebotspreis von 119.076,04 Euro brutto erteilt.
Realschule Rheinmünster; Sanierung Fachräume und Dach; Arbeitsvergabe Elektroarbeiten
Der Gemeinderat erteilte einvernehmlich bei einer Enthaltung den Zuschlag für das Gewerk Stark- Schwachstrom an die günstigste Bieterin, die Firma Mukenhirn Elektrotechnik, Bühl zum Angebotspreis von 30.928,05 Euro brutto.
Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude; Vergabe Ingenieursleistungen
Zur weiteren Planung und Umsetzung der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes ist die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fachplanungen erforderlich.
Im Haushaltsplan 2019 sind für die Ingenieurleistungen Mittel in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt.
a) Heizung, Lüftung, Sanitär
Der Gemeinderat vergab die die Honorarleistungen für die Technische Ausrüstung der Fachplanungen Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation einstimmig an Werndl Ingenieurbüro GmbH, Oberkirch.
b) Technische Ausrüstung – Elektro
Die Honorarleistungen für die Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen) wurden einvernehmlich an das Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller, Bühl-Neusatz vergeben.
c) Tragwerksplanung
Der Gemeinderat vergab die Honorarleistungen für die Tragwerkplanung einmütig an Harrer Ingenieure GmbH, Baden-Baden. Diese bieten die Honorarleistungen für die Tragwerksplanung in der Honorarzone III Mindestsatz mit einem Umbauzuschlag von 33 Prozent an. Die Nebenkosten betragen vier Prozent.