Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude; Ortsteil Schwarzach
Ausführungsbeschluss
Das ehemalige Benediktinerkloster Schwarzach zählt zu den großen Kunstschätzen des Landes Baden-Württemberg.
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der zu erfüllenden Aufgaben und der damit verbundenen Anzahl der Mitarbeiter ist eine Erweiterung des bisherigen Verwaltungsgebäudes im Ortsteil Schwarzach unumgänglich.
Die ehemalige Klosterhofgaststätte mit Remise wurde von der Gemeinde Rheinmünster im Jahr 1986 erworben und steht seither leer. Im Jahr 2014 konnte die Gemeinde das direkt angrenzende Wohngebäude „Klosterhof 1“ erwerben.
Die Planungen sehen vor, das gemeindliche Bauamt in der ehemaligen Klosterhofgaststätte unterzubringen. In der sich anschließenden Remise entsteht ein multifunktioneller Raum für Ratssitzungen, Trauungen und kulturelle Veranstaltungen.
Des Weiteren ist auch im bisherigen Bestandsgebäude die Elektrik und Brandschutztechnik zu erneuern. Die Büroräume im Obergeschoss und im Dachgeschoss aller Rathausabschnitte sollen Kühlanlagen erhalten, deren Strom von einer Photovoltaikanlage erzeugt wird.
Der Aufwand für Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wurden vom Architekturbüro Bernd Bistritz mit 6.998.000 Euro (brutto einschließlich Nebenkosten) berechnet.
Mit den Bauarbeiten soll nach dem Kunsthandwerkermarkt und der Kirwe Schwarzach im Oktober 2020 begonnen werden. Es wird von einer Gesamtbauzeit von rund achtzehn Monaten ausgegangen, so dass die Baumaßnahme bis zum Kunsthandwerkermarkt im Jahr 2022 fertiggestellt werden kann.
Das Verwaltungsgebäude liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Historische Ortsmitte Schwarzach“. Die Baumaßnahme kann aus diesem Sanierungsprogramm gefördert werden. Der Fördersatz beträgt sechzig Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen, vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden, sind zusätzlich 25 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten zuwendungsfähig.
Derzeit stehen noch 1.147.910 Euro als Finanzhilfe zur Verfügung.
Am 26.10.2019 wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Erhöhung des Förderrahmens auf 6.468.333 Euro und eine Erhöhung der Finanzhilfe auf 3.881.000 Euro beantragt. Über den Aufstockungsantrag wurde noch nicht entschieden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Das Architekturbüro Bernd Bistritz, Rheinstetten wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung zu erstellen und die Ausschreibung der Gewerke vorzubereiten. Die Fachplaner werden beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanungen die Entwurfsplanungen für die jeweiligen Gewerke zu erstellen. Der Gemeinderat Rheinmünster stimmt der Kostenberechnung des Architekturbüro Bernd Bistritz vom 19.02.2020 in Höhe von brutto 6.998.000 Euro zu (Baukosten netto ohne Nebenkosten = 4.630.489,68 Euro). Der vorläufige Bauzeitenplan wird freigegeben.