Vereinsförderrichtlinien
- Anpassung, Fristsetzung für Anträge auf Investitionsförderung
Zur Förderung von Investitionen nach den gemeindlichen Förderrichtlinien müssen Vereine, die eine Investitionsmaßnahme planen, das Vorhaben frühzeitig anmelden, so dass Fördermittel bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes berücksichtigt werden können. Hierfür soll ein fester Termin festgelegt werden.Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die neue Formulierung des § 5 Abs. 1 Satz 1 in die Richtlinien über die Förderung der Vereine in Rheinmünster aufzunehmen:
„Vereine, die eine Investitionsmaßnahme planen, müssen das Vorhaben bis spätestens 31. Oktober bei der Gemeindeverwaltung anmelden, damit Fördermittel bei der nächsten Aufstellung des Haushaltsplanes berücksichtigt werden können.“
- Antrag auf Aufnahme des Wasser-Sport-Team Rheinmünster e. V.
Der Gemeinderat beschloss, den Verein „Wasser-Sport-Team Rheinmünster e.V.“ in die Richtlinien über die Förderung der Vereine in Rheinmünster aufzunehmen und als Grundförderung eine jährliche Zuwendung von einhundert Euro zu gewähren.
Grundschule Rheinmünster; Heizzentrale
Einstimmig bei fünf Enthaltungen beschloss der Gemeinderat, die Heizzentrale der Grundschule Rheinmünster mit einer Pelletheizung auszustatten. Diese ist im Vergleich zu einer Erdgasheizung nahezu CO2-neutral. In den Leitlinien der Gemeinde Rheinmünster, welche der Gemeinderat im Juli 2019 beschloss, wurde unter anderem umweltgerechtes Handeln festgelegt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, setzt der Gemeinderat nun auf Holzpellets, welche die jahrzehntealten Gas-Ölverbrenner ersetzen. Die Kosten für eine Pelletheizung wird mit bis zu 45 Prozent gefördert.
Ausscheiden aus dem Gemeinderat, Herrn Christian Knäbel
Nachdem Herr Christian Knäbel seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in Rheinmünster hat, verlor er damit auch seine Wählbarkeit gemäß § 29 Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Einstimmig bestätigte der Gemeinderat formal den Verlust der Wählbarkeit und das Ausscheiden von Herrn Christian Knäbel aus dem Gemeinderat.
Überführung IG Wirtschaftsregion Mittelbaden in eingetragenen Verein
Im Juli 2012 haben sich der Landkreis Rastatt mit seinen Städten und Gemeinden, der Stadtkreis Baden-Baden sowie 16 Unternehmen und Kreditinstitute zur Interessengemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden (IG WRM) zusammengeschlossen. Ziel war und ist es, die Wirtschaftskraft zu stärken und die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Mit der Überführung in einen eingetragenen Verein soll die WRM einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für ihre künftige Arbeit erhalten.
Für die Gemeinde Rheinmünster bedeutet dies einen unveränderten jährlichen Mitgliedsbeitrag in 2021 in Höhe von 250 Euro.
Einvernehmlich stimmte der Gemeinderat der vorgeschriebenen Vorgehensweise zu. Die Gemeinde Rheinmünster war Mitglied der IG Wirtschaftsregion Mittelbaden. Die bisherige Mitgliedschaft in der IG Wirtschaftsregion Mittelbaden wird nun in die Wirtschaftsregion Mittelbaden e.V. übertragen.
Auswirkungen Corona-Pandemie
- Betreuungsgebühren Kitas und Schulkindbetreuung Januar und Februar 2021 und Abrechnung Notbetreuung Für die Monate Januar und Februar 2021 werden zunächst keine Betreuungsgebühren abgebucht. Lediglich für eine Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die Gebühren anteilig berechnet.Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.
- Vergnügungssteuer während Schließung Lockdown Einstimmig erging nachfolgender Beschluss des Gemeinderates:Aufgrund der Schließung der Spielhallen während der Monate November 2020, Dezember 2020 sowie Januar 2021 wird von der Erhebung des Mindestbeitrages für Spielautomaten abgesehen. Dieser Mindestbeitrag wird erhoben, sobald Spielautomaten öffentlich zugänglich sind. Während des Lockdown sind Spielhallen jedoch geschlossen. Für den Monat Oktober 2020 wird die Vergnügungssteuer gemäß den Einspielergebnissen erhoben. Sofern die Schließung der Spielhallen länger andauert, wird der Zeitraum um die entsprechenden Wochen verlängert.
Finanzbericht zum 31.12.2020
Rechnungsamtsleiter Kevin Christen stellte den Finanzbericht für das vierte Quartal 2020 vor. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen rund 1,5 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Verfallende bauliche Anlagen, Anwesen Rastatter Str. 13
Nach § 65 Abs. 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW) kann die untere Baurechtsbehörde Grundstückseigentümer verpflichten, eine bauliche Anlage abzubrechen oder zu beseitigen, soweit diese nicht genutzt wird und im Verfall begriffen ist.
Hinsichtlich des Anwesens ehemalige Gaststätte „Krone-Post“, Rastatter Str. 13, Ortsteil Stollhofen liegt die Befugnis bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt), die Beseitigung verfallsbedrohter leerstehende baulicher Anlagen anzuordnen, sofern die Anlage nicht genutzt und darüber hinaus im Verfall begriffen ist.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat:
Die Mitglieder des Gemeinderates beantragen bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (dem Landratsamt Rastatt) den Erlass einer Abbruchanordnung nach den Grundlagen des § 65 LBO BW.
Die untere Baurechtsbehörde möge von ihrem Ermessen Gebrauch machen. Zweck der Regelung ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung der verfallenden Anlage und der damit verbundenen Bereinigung von Gefahrenlagen. Überdies soll einem sichtbaren städtebaulichen Missstand, baurechtswidrigen Verhältnissen sowie einer unangemessenen Beeinträchtigung des Ortsbildes abgeholfen werden.