Aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 – 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils gültigen Fassung und des § 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 07.12.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: | ||
im Erfolgsplan | ||
in den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von je | 704.800 € | |
im Vermögensplan | ||
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 236.300 € |
§ 2
Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | |
wird festgesetzt auf | 50.000 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
wird festgesetzt auf | 380.000 € |
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 200.000 € |
§ 5
Verbandsumlagen
Die Verbandsumlagen für das Wirtschaftsjahr 2022 werden wie folgt festgesetzt:
die Betriebskostenumlage
(§ 14 Abs. 1 der Verbandssatzung)
nach dem Wasserverbrauch je cbm bezogener Wassermenge
für die Gemeinde Rheinmünster | 368.900 € | |
für die Stadt Lichtenau | 235.800 € |
die Finanzkostenumlage
(§ 14 Abs. 2 der Verbandssatzung)
für die Gemeinde Rheinmünster (62,50 %) | 62.500 € | |
für die Stadt Lichtenau (37,50 %) | 37.500 € |
Zu den Verbandsumlagen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 7 v.H.) hinzu.
§ 6
Stellenplan
Der beigefügte Stellenplan ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Rheinmünster, den 08. Dezember 2021
Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 22.12.2021 die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Damit verbunden ist die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 50.000 € (§ 87 Abs. 2 GemO i. V. m. § 18 GKZ, § 12 Abs. 4 EigBG) sowie die Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 380.000 € (§ 86 Abs. 4 GemO i. V. m. § 18 GKZ, § 12 Abs. 4 EigBG). Ebenso wurde nach § 89 Abs. 3 GemO i. V. mit § 18 GKZ, § 12 Abs. 4 EigBG den Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € genehmigt.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 liegt in der Zeit von Montag 10. Januar 2022 bis einschließlich Dienstag 18. Januar 2022 im Rathaus der Gemeinde Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1, Rechnungsamt (Zimmer 2.13) während den üblichen Öffnungszeiten:
- Montag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus Rheinmünster geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme (Telefon Nummer 07227/ 9555-37).